Bundesnetzagentur räumt Be­den­ken der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on zu Vec­to­ring aus

Homann: "Wir haben einen großen Schritt in Richtung eines Vectoring-Einsatzes in den Nahbereichen getan"

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 16.06.2016

Die Bundesnetzagentur hat mit der Europäischen Kommission eine Verständigung über die Grundzüge des Vectoring-Einsatzes in den sog. Nahbereichen erarbeitet. Danach werden Wettbewerber in mehr Gebieten selber die Vectoring-Technik einsetzen können. Darüber hinaus werden für die Wettbewerber die Zugangsbedingungen für den ersatzweise anzubietenden virtuellen Zugang zur "letzten Meile" an den Kabelverzweigern verbessert. Außerdem werden die Europäische Kommission und die Bundesnetzagentur eng bei der weiteren Ausgestaltung der konkreten Zugangsbedingungen für das ebenfalls alternativ anzubietende Layer 2-Zugangsprodukt zusammenarbeiten.

"Ich gehe davon aus, dass wir die Bedenken der Kommission ausgeräumt haben. Damit können wir jetzt die Regelungen für den Vectoring-Einsatz in den Nahbereichen zeitnah festlegen und dann allen ausbauwilligen Unternehmen grünes Licht für ihre Investitionen in den Breitbandausbau geben", erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Wir gehen davon aus, dass die Telekom nunmehr ihre angekündigte Zusage für eine flächendeckende Erschließung aller Haushalte in den Nahbereichen mit schnellen Breitbandanschlüssen abgeben wird. Gleiches gilt für die von den Wettbewerbern angekündigten Ausbau- und Investitionsangebote."

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang April der Europäischen Kommission im üblichen Verfahren einen Entscheidungsentwurf vorgelegt. Daraufhin hatte die Europäische Kommission ein Verfahren der vertieften Prüfung eingeleitet. Die nunmehr vorgesehen Änderungen und weiteren Begründungen im Entscheidungsentwurf sowie die dafür vorgenommenen weiteren Ermittlungen sind nach Auffassung der Bundesnetzagentur geeignet, die Bedenken der Kommission auszuräumen.

Zur Umsetzung der Änderungen hat die Bundesnetzagentur heute den im April notifizierten Entscheidungsentwurf zurückgezogen. Einen geänderten Entwurf wird sie Anfang nächster Woche der Europäischen Kommission, den Regulierungsbehörden der übrigen Mitgliedstaaten und dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) übermitteln, die dann innerhalb eines Monats noch einmal Stellung zum überarbeiteten Entscheidungsentwurf nehmen können.

Der Entscheidungsentwurf wird zeitgleich auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 30 KB)

Weitere Informationen

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