Netz­re­ser­ve­be­darf für das kom­men­de Win­ter­halb­jahr 2016/2017 und das Jahr 2018/2019

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 02.05.2016

Die Bundesnetzagentur hat heute den Netzreservebedarf (erforderliche Kraftwerksleistung aus sogenannten Reservekraftwerken) für das kommende Winterhalbjahr 2016/2017 und das Jahr 2018/2019 bestätigt:

  • Für den Winter 2016/2017 beträgt der Netzreservebedarf 5400 Megawatt.
  • Im Jahr 2018/2019 beträgt der Netzreservebedarf 1900 Megawatt.

Die Vorhaltung dieser Kraftwerksleistung dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. In den Stunden, in denen mehr Strom gehandelt wird, als das Netz transportieren kann, muss dieses stabilisiert werden. Dies geschieht durch das Einsenken von Erzeugungsleistung vor und das gleichzeitige Hochfahren von Erzeugungsleistung hinter dem Engpass. Dieser sogenannte Redispatch wird zu einem wesentlichen Teil mittels am Markt agierender Kraftwerke durchgeführt. In kritischen Netzsituation reichen diese Kraftwerke jedoch nicht in jedem Fall zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Reservekraftwerke aus dem In- und Ausland als Hochfahrleistung eingesetzt werden.

Die Übertragungsnetzbetreiber hatten der Bundesnetzagentur am 31. März 2016 ihre Systemanalyse und den daraus resultierenden Netzreservebedarf zur Bestätigung vorgelegt.

Für beide Betrachtungszeiträume kommt die Bundesnetzagentur in Übereinstimmung mit den Übertragungsnetzbetreibern zu dem Ergebnis, dass sich der maximale Bedarf an Reserveleistung in den Situationen mit starker Windenergieeinspeisung und gleichzeitig hoher Nachfrage nach Strom einstellt.

Der Reserveleistungsbedarf von 5400 Megawatt im Winter 2016/2017 kann bereits durch den aktuellen Bestand an vertraglich gesicherten Reservekraftwerken gedeckt werden. Hierzu zählen Reservekraftwerke aus Deutschland und Kraftwerke aus dem Ausland, die bereits bei den Übertragungsnetzbetreibern als Reservekraftwerke unter Vertrag stehen. Die Beschaffung zusätzlicher Reservekraftwerksleistung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ist somit nicht erforderlich.

Für das Jahr 2018/2019 liegt der Netzreservebedarf bei 1900 Megawatt. Hierbei geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass im Jahr 2018/2019 ein Engpassmanagementverfahren zwischen dem deutschen und dem österreichischen Übertragungsnetz etabliert sein wird. Mit der Einführung eines Engpassmanagementverfahrens wird bewirkt, dass die in wenigen Stunden eines Jahres auftretenden handelsseitigen Exportspitzen zwischen Österreich und Deutschland, die aktuell die gefährlichen Netzengpässe in Deutschland verursachen, künftig verhindert werden. Dies ist an anderen Grenzen mit unseren Nachbarstaaten ein übliches und wichtiges Verfahren. Für einen reibungslosen und optimierten Stromhandel zwischen gekoppelten Märkten ist die Umstellung auf ein regionales, lastflussbasiertes Verfahren zur Berechnung der Handelsflüsse notwendig, in der die Engpässe an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten gleichberechtigt behandelt und bewirtschaftet werden. Andernfalls kommt es zu Schieflagen, die auch den sicheren Netzbetrieb gefährden. Je geringer der Aufwand der Übertragungsnetzbetreiber für die Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs ist, desto kleiner ist auch das Risiko, dass beim operativen Betrieb des Netzes Fehler auftreten.

Der festgestellte Netzreservebedarf von 1900 Megawatt kann durch Kraftwerke in Deutschland gedeckt werden. Daher ist es auch für das Jahr 2018/2019 entbehrlich, bereits jetzt ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Sollte sich zeigen, dass die Einführung eines Engpassmanagementverfahrens zwischen Deutschland und Österreich sich nicht rechtzeitig realisieren lässt müssten zusätzliche Resevekraftwerke unter Vertrag genommen werden. Hierfür sind ausreichend Kraftwerke im In- und Ausland vorhanden, die für diesen Zweck verpflichtet werden könnten.

Die Überprüfung des festgestellten Netzreservebedarfs für das Winterhalbjahr 2018/2019 wird spätestens im Frühjahr 2018 wiederholt.

So können in der Zwischenzeit neu hinzugetretene Erkenntnisse bei der Ermittlung des Reservebedarfs berücksichtigt werden.

Der Bericht ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/netzreserve veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 31 KB)

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