Po­si­ti­ons­pa­pier zur Erd­ka­bel­me­tho­dik beim Strom­netz­aus­bau

Homann: "Wertvolle Hinweise von Fachseite und Öffentlichkeit eingegangen"

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 26.04.2016

Die Bundesnetzagentur hat heute ein Positionspapier veröffentlicht, das die rechtlichen und methodischen Anforderungen für die Erdverkabelung von Gleichstromleitungen festlegt. Ziel ist, die Anforderungen für die Planung transparent festzulegen und eine einheitliche Grundlage für die Netzbetreiber zu schaffen. Hintergrund ist der Ende letzten Jahres beschlossene Vorrang von Erdkabeln für neue Gleichstromvorhaben, der zu veränderten Planungen führt.

Konsultation des Positionspapiers mit der Öffentlichkeit

Als zuständige Genehmigungsbehörde hat die Bundesnetzagentur das Positionspapier vier Wochen öffentlich konsultiert und 84 Stellungnahmen von Behörden, Verbänden, Hochschulen, Unternehmen und Bürgerinitiativen ausgewertet. In diesem Zusammenhang veranstaltete die Bundesnetzagentur am 3. März 2016 auch eine Methodenkonferenz, um den Entwurf des Positionspapiers mit der Öffentlichkeit zu diskutieren.

"Wir haben uns über die vielen Teilnehmer bei unserer Veranstaltung gefreut. Die Diskussion war konstruktiv und vielschichtig", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Auch während der Konsultation haben wir wertvolle Hinweise erhalten, die dazu beitragen, den Vorrang für das Erdkabel in den Planungen der Netzbetreiber fest zu verankern."

Das Positionspapier können Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.netzausbau.de/erdkabel-methodik abrufen.

Kernpunkte Positionspapier

Zu den Kernpunkten des Papiers zählt die Ausgestaltung der gesetzlich vorgesehenen Suche nach einem möglichst geradlinigen Verlauf des Erdkabels zwischen Anfangs- und Endpunkt der Stromleitung, um die Eingriffe in Natur und Landschaft zu reduzieren und die Kosten zu verringern. Hieraus hat die Bundesnetzagentur nun abgeleitet, wie der Untersuchungsraum strukturiert werden kann. Dabei kann die Rücksichtnahme auf beispielsweise Siedlungen, Wald- oder Wasserschutzgebiete, auch ein Abweichen von einer geradlinigen Verbindung notwendig machen.

"Wir legen ganz bewusst keine starren Richtlinien für die Netzbetreiber fest, denn die räumlichen Voraussetzungen für die einzelnen Leitungsprojekte variieren stark. Uns ist wichtig, dass vor Ort eine individuelle Lösung gefunden werden kann", erläutert Homann.

Die Realisierung als Freileitung prüfen die Netzbetreiber nur im Ausnahmefall. Zum Beispiel, wenn eine geschützte Tierart oder Vogelschutzgebiete eine Erdverkabelung unmöglich machen oder eine Gebietskörperschaft explizit die Prüfung eines Freileitungsabschnittes fordert. Ausgeschlossen ist in jedem Fall die Annäherung einer Freileitung an eine Wohnsiedlung.

Hintergrund: Erdkabelgesetz

Am 31. Dezember 2015 hat der Gesetzgeber den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene erweitert. Um die Akzeptanz zu vergrößern und damit den Netzausbau zu beschleunigen, sollen bestimmte Gleichstromtrassen künftig vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung realisiert werden. Freileitungen sollen nun nur noch ausnahmsweise aus Naturschutzgründen, bei der Nutzung von Bestandstrassen und zum Beispiel auf Verlangen betroffener Kommunen in Betracht kommen.

Pressemitteilung (pdf / 35 KB)

Mastodon