Die För­der­sät­ze für Win­d­ener­gie an Land und für Bio­mas­se sin­ken er­neut

Ausgabejahr 2016
Erscheinungsdatum 29.02.2016

Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass, wie in den beiden vorangegangenen Quartalen, die Förderung von Windenergieanlagen an Land um 1,2 Prozent und von Biomasse um 0,5 Prozent zum 1. Juli 2016 gekürzt wird.

Der Netto-Zubau für Windenergie an Land liegt mit etwa 3.564 Megawatt erneut oberhalb des Zubaukorridors. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersätze sind die Zubauzahlen der Monate Februar 2015 bis Januar 2016.

Bewegt sich der Zubau bei Windenergieanlagen an Land innerhalb des gesetzlichen Korridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 Prozent pro Quartal vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 400 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 600 Megawatt sogar ansteigt.

Bei Biomasse bewegt sich der Zubau innerhalb des Bezugszeitraumes mit 25 Megawatt wieder unterhalb der angesetzten Zubaugrenze von 100 Megawatt ab der die Förderung zusätzlich zu der Basisdegression von 0,5 Prozent gekürzt wird.

Die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des EEG 2014 ab 2016 quartalsweise angepasst werden.

Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Wind an Land und Biomasse sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a zu finden.

Pressemitteilung (pdf / 29 KB)

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