Bundesnetzagentur begrüßt Erdkabelvorrang für neue Gleichstromtrassen
Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 04.12.2015
Homann: "Erdkabel können die Akzeptanz für Stromnetzausbau verbessern."
Die Bundesnetzagentur begrüßt den Vorrang der Erdverkabelung für neue Gleichstromtrassen, den der Bundestag heute beschlossen hat.
"Ich begrüße den Erdkabelvorrang für neue Gleichstromtrassen als wichtigen Schritt für das Gelingen der Energiewende auch wenn er mit höheren Kosten verbunden und das Erdkabel nicht für jede Situation die richtige Lösung ist. Er kann helfen, Blockaden gegen den Stromnetzausbau zu überwinden, weil die Erdverkabelung in der Regel mit geringeren Eingriffen in das Wohnumfeld verbunden ist. Der für den Erfolg der Energiewende dringend notwendige Ausbau der Stromnetze ist nur realisierbar, wenn er von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort mitgetragen wird",
sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: "Die Befassung des Bundesrates ist noch abzuwarten. Danach aber ist der Weg frei, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren zügig durchführen zu können."
Laut dem verabschiedeten Gesetzentwurf sollen aus Gründen der Akzeptanz Gleichstromtrassen künftig vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung realisiert werden. Bisher hatten Freileitungen den Vorrang und Erdkabel waren die Ausnahme. Freileitungen sollen nun nur noch ausnahmsweise aus Naturschutzgründen, bei der Nutzung von Bestandstrassen und zum Beispiel auf Verlangen betroffener Kommunen in Betracht kommen. Bei Siedlungsannäherung sind Freileitungen jedoch komplett verboten.
Für Wechselstromleitungen bleibt es aus technischen Gründen beim Freileitungsvorrang. Mit zusätzlichen Pilotprojekten für Erdkabel sollen jedoch auch in diesem Bereich Erfahrungen mit der Erdverkabelung gesammelt und deren technische Entwicklung vorangetrieben werden.
Neben den Regelungen zur Erdverkabelung enthält der verabschiedete Gesetzentwurf den auf Basis des aktuellen Netzentwicklungsplans fortgeschrieben Bundesbedarfsplan, der die Anfangs- und Endpunkte der energiewirtschaftlich notwendigen Leitungen verbindlich festlegt.