Zum 1. April 2016 sinken die Fördersätze für Windenergie an Land und für Biomasse
Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 30.11.2015
Die Bundesnetzagentur hat heute bekannt gegeben, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land um 1,2 Prozent und von Biomasse um 0,5 Prozent zum 1. April 2016 gekürzt werden.
Der Netto-Zubau für Windenergie an Land liegt mit etwa 3.712 Megawatt erneut deutlich oberhalb des Zubaukorridors. Bewegt sich der Zubau bei Windenergieanlagen an Land innerhalb des gesetzlichen Korridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 Prozent pro Quartal vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.
Bei Biomasse bewegt sich der Zubau mit 67 Megawatt wieder unterhalb der angesetzten Zubaugrenze von 100 Megawatt ab der die Förderung zusätzlich zu der Basisdegression von 0,5 Prozent gekürzt wird.
Die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2014 ab 2016 quartalsweise angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau im Bezugszeitraum von zwölf Monaten. Dieser ist in diesem Fall früher angesetzt als bei Photovoltaik, so dass die Förderhöhe früher berechnet und bekannt gegeben werden kann. Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Fördersätze sind die Zubauzahlen der Monate November 2014 bis Oktober 2015 berücksichtigt worden.
Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Wind an Land und Biomasse sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a zu finden.