Bundesnetzagentur ver­öf­fent­licht Ent­wurf für Pri­ce-Cap-Ent­schei­dung im Post­be­reich

Homann: "Der Entscheidungsentwurf berücksichtigt den geänderten Rechtsrahmen"

Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 21.10.2015

Die Bundesnetzagentur hat heute die beabsichtigte Entscheidung im Price-Cap-Maßgrößenverfahren für die Entgelte der Deutschen Post AG ab 2016 veröffentlicht.

"Mit dem Entwurf schaffen wir die Grundlage dafür, dass die Deutsche Post die Herausforderungen zunehmender digitaler Konkurrenz stemmen kann und für die Verbraucher auch weiterhin eine flächendeckende Versorgung zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung steht", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Darüber hinaus erhöhen wir die Planbarkeit der Preismaßnahmen der Deutschen Post. Die Verbraucher müssen sich nicht mehr auf jährlich verändernde Preise einstellen", so Homann weiter.

Die beabsichtigte Entscheidung ist Grundlage für die Festlegung der Porti der Deutschen Post AG in den nächsten drei Jahren. Der Preisveränderungsspielraum für die Jahre 2016 bis 2018 ergibt sich aus der Differenz der erwarteten Inflationsrate und der Produktivitätsfortschrittsrate. Um jährliche geringfügige Preisanpassungen zu vermeiden, soll der Price-Cap-Zeitraum zu einer einzigen Genehmigungsperiode zusammengefasst werden. Der Deutschen Post wird hierdurch ermöglicht, bereits zu Anfang des Jahres 2016 Preisveränderungen vorzunehmen, die für den gesamten Zeitraum bis Ende 2018 gelten und so die Preise für die Jahre 2017 und 2018 stabil zu halten.

Das in der Prüfung festgestellte Kostenniveau der Deutschen Post einschließlich des Gewinnsatzes übersteigt das aktuelle Entgeltniveau der dem Price-Cap unterliegenden Produkte. So ergibt sich ein deutlicher Rückgang der Produktivität wie sie gesetzlich definiert ist (zuvor Produktivitätssteigerung um 0,2 Prozent pro Jahr).

Die im Vergleich zur letzten Maßgrößenentscheidung starke Absenkung der Produktivitätsfortschrittsrate um insgesamt 5,8 Prozent in den nächsten drei Jahren wird der Deutschen Post AG Preiserhöhungen ermöglichen. Die Absenkung geht im Wesentlichen auf eine Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung vom Juni 2015 zurück. Danach sind bei der Bemessung des Gewinnzuschlags die Gewinnmargen anderer europäischer Postunternehmen heranzuziehen. Die Verordnungsänderung hat zum Ziel, dem Unternehmen finanzielle Mittel an die Hand zu geben, um auf die wirtschaftlichen Herausforderungen der Digitalisierung und damit verbundenen zunehmenden Auslastungsrisiken bei der Briefpost reagieren zu können. Hierdurch soll weiterhin eine flächendeckende Versorgung zu erschwinglichen Preisen gewährleistet werden.

Die Deutsche Post AG kann erst nach Bekanntgabe der endgültigen Price-Cap-Entscheidung die Preise für die einzelnen Produkte – wie z. B. für den Standardbrief oder die Postkarte – der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorlegen. Die Preise werden genehmigt, wenn diese sich in dem durch die Price-Cap-Entscheidung vorgegebenen Rahmen bewegen.


Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und andere interessierte Kreise haben nun bis 11. November 2015 die Möglichkeit zur Kommentierung der geplanten Entscheidung. Der Entscheidungsentwurf ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/pricecap veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 33 KB)

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