Ein­spei­se­ver­gü­tung für Pho­to­vol­taik-An­la­gen sinkt er­neut nur um 0,25 Pro­zent

Homann: "Zubau von Photovoltaik-Anlagen geht weiter zurück."

Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 31.03.2015

Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 1. Juni 2015 jeweils zum Monatsersten um 0,25 Prozent sinken.
"Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit 1.811 Megawatt unterhalb des im EEG angestrebten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: "Der Zubau von Photovoltaik-Anlagen geht weiterhin konstant zurück."

Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird seit 2012 monatlich angepasst. Der sog. Zubaukorridor bei der Berechnung der Einspeisevergütung soll eine kostengerechte Förderung der Anlagen ermöglichen, die auf Preissenkungen bei den Anlagen reagiert. Werden viele Anlagen neu in Betrieb genommen, sinken die Vergütungssätze schneller, wird der angestrebte Zubau unterschritten, sinkt die Vergütung weniger stark, bleibt gleich oder steigt sogar an. Dies gilt neben der grundsätzlichen Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat.

Die Berechnung der Vergütungen wird von der Bundesnetzagentur vorgenommen. Grundlage für diese Berechnung bilden die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate. Für die aktuelle Berechnung der Vergütungssätze sind dies die Zahlen der Monate März 2014 bis Februar 2015.

Neben dem Meldeportal, das der Erfassung der Photovoltaik-Anlagen dient, führt die Bundesnetzagentur seit dem 1. August 2014 ein Anlagenregister, um den Zubau der anderen erneuerbaren Energien zu erfassen. Für den Zeitraum August 2014 bis Februar 2015 betrug der Zubau der Windenergie an Land 2.797 Megawatt netto. Es wurden 3.026 Megawatt neu installierter Windenergieleistung an Land in Betrieb genommen und 229 Megawatt endgültig stillgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden Biomasseanlagen mit einer Leistung von insgesamt 63 Megawatt neu in Betrieb genommen. Für die Flexibilitätsprämie von Biomasse-Bestandsanlagen ist ein 'Deckel' mit einer Obergrenze von insgesamt 1.350 Megawatt zusätzlich installierter Leistung vorgesehen. Bis Ende Februar 2015 betrug der hierauf anrechenbare Zubau rund 28 Megawatt.

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