Bundesnetzagentur no­vel­liert Ver­mark­tungs­re­geln für Strom aus er­neu­er­ba­ren Ener­gi­en

Homann: "Eine effiziente Börsenvermarktung fördert die Marktintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien. Die deutschen Stromverbraucher können dadurch entlastet werden."

Ausgabejahr 2015
Erscheinungsdatum 29.01.2015

Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung überarbeitet und heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. "Ziel der Novellierung ist es, eine möglichst effiziente und transparente Vermarktung des einspeisevergüteten Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: "Eine effiziente Börsenvermarktung fördert die Marktintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien und kommt unmittelbar dem EEG-Konto zugute. Die deutschen Stromverbraucher, die die EEG-Umlage bezahlen, können dadurch entlastet werden."

Der Strom aus erneuerbaren Energien wird in Deutschland, wenn er von den Produzenten nicht direkt vermarktet wird, von den Übertragungsnetzbetreibern über die Strombörsen verkauft. Bisher erfolgte die Vermarktung der prognostizierten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im vortägigen Börsenhandel lediglich für ganze Stunden. Die Novelle ermöglicht den Übertragungsnetzbetreibern nunmehr ergänzend die Nutzung neu eingeführter Handelsprodukte auf viertelstündlicher Basis. Da sich die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien nicht nach vollen Stunden richtet, soll die flexiblere Vermarktung die Verkaufsergebnisse verbessern
und damit die EEG-Umlage entlasten.

Die Novelle der Ausführungsverordnung stärkt des Weiteren die Transparenz der Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien. Die Veröffentlichungspflichten der Übertragungsnetzbetreiber werden unter anderem um die neuen Vermarktungsmöglichkeiten erweitert und Anwendungsfragen geklärt. So veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber spätestens mit Ablauf der Übergangsfrist Anfang Mai 2015 die insgesamt über die übliche Day-Ahead-Auktion vermarkteten Strommengen aufgeschlüsselt nach Wind-, Photovoltaik- und sonstiger erneuerbarer Erzeugung. Die Neuregelung tritt am 1. Februar 2015 in Kraft.

Pressemitteilung (pdf / 54 KB)

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