Be­darf an Re­ser­ve­kraft­wer­ken für den Win­ter 2015/16 be­stä­tigt

Homann: "Reservekraftwerksleistung in Höhe von 4.800 MW erforderlich."

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 30.09.2013

Die Bundesnetzagentur hat heute die Prüfung des Reservekraftwerksbedarfs für den Winter 2015/16 abgeschlossen und auf Grundlage der von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) erstellten Systemanalyse einen Bedarf an Reservekraftwerken mit einer Leistung von 4.800 MW bestätigt. Der Bericht ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

"Die Analysen für den Winter 2015/16 zeigen, dass fast doppelt so viel konventionelle Kraftwerksleistung vorgehalten werden muss wie für den kommenden Winter. Gründe hierfür sind eine weitere Verschiebung der Erzeugung in den Norden und die Abschaltung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld Ende 2015. Zudem gehen die betrachteten Ausfallszenarien für den Winter 2015/16 aus Gründen der Vorsicht zusätzlich von einer verzögerten Fertigstellung insbesondere der Süd-West-Kuppelleitung aus", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Das Vorhalten von Kraftwerksleistung dient dazu, kritische Situationen im Übertragungsnetz zu beherrschen. Bei den Berechnungen des Bedarfs für den Winter 2015/16 müssen Ungewissheiten hinsichtlich der Verfügbarkeit von konventionellen Kraftwerken und mögliche Verspätungen bei der Realisierung von Leitungsbauvorhaben berücksichtigt werden. Aus diesen Gründen haben die ÜNB für den Winter 2015/16 die Methodik der Untersuchung weiterentwickelt.

Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die für den kommenden Winter beschaffte oder noch zu beschaffende Netzreserve auch für den Winter 2015/16 kontrahierbar sein wird. Darüber hinaus werden die bis 2016 von einer Stilllegung bedrohten süddeutschen Kraftwerke in die Netzreserve überführt. Von den ausgewiesenen 4.800 MW an Netzreservebedarf können damit bereits jetzt ca. 3.500 MW als verfügbar angenommen werden. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur kann der verbleibende Bedarf gedeckt werden. Ein von den ÜNB mit der Bundesnetzagentur initiierter Neubau von Erzeugungsanlagen, wie er nach der Reservekraftwerksverordnung möglich ist, ist für den Winter 2015/16 somit nicht erforderlich.

Die ÜNB werden nun sehr zügig ein Interessensbekundungsverfahren zur Ermittlung kontrahierbarer Kraftwerke einleiten.

Darüber hinaus ist geplant, dass die ÜNB bei den nächsten Systemanalysen, die nach der Reservekraftwerksverordnung zum 1. April 2014 anstehen, auch die Berechnungen für den Winter 2015/16 in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur nochmals einer verfeinerten Untersuchung unterziehen und entsprechende Ergebnisse vorlegen werden.

Pressemitteilung (pdf / 825 KB)

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