Bundesnetzagentur legt neue Schaltverteiler-Entgelte fest
Homann: "Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten profitiert von günstigeren Entgelten"
Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 18.06.2013
Die Bundesnetzagentur hat der Telekom Deutschland GmbH neue Entgelte ab dem 1. Juli 2013 für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an einem Schaltverteiler genehmigt. Danach sinkt das monatliche Überlassungsentgelt für die letzte Meile ab dem Schaltverteiler von bisher 8,01 Euro auf künftig 7,71 Euro. Dies liegt auf der Linie des Ende März veröffentlichten Entscheidungsvorschlags, die monatlichen Entgelte für den Zugang zur Kabelverzweiger-TAL abzusenken. Bei den übrigen Entgelten, die Wettbewerber an die Telekom u. a. für die Planung und die Errichtung eines neuen Schaltverteilers zahlen müssen, halten sich Preiserhöhungen und Preissenkungen im Ergebnis die Waage.
"Unter dem Strich bleibt der Zugang zur letzten Meile an Schaltverteilern für Wettbewerber, die tatsächlich in eigene Infrastruktur investieren, attraktiv. Die Entgeltentscheidung bietet eine gute Voraussetzung dafür, dass die Anzahl mittlerweile aufgebauter Schaltverteiler weiter ansteigen kann. Davon profitiert vor allem die Breitbandversorgung in den ländlichen Gebieten"
, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Einen Schaltverteiler muss die Telekom Deutschland GmbH in einem bisher mit Breitband nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen aufwendigen Tiefbauarbeiten.