Bundesnetzagentur veröffentlicht Entscheidungsentwurf zu Vectoring
Homann: "Vectoring für alle Marktakteure möglich"
Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 09.04.2013
Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entscheidungsentwurf für die Einführung der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sog. letzten Meile, an bisher noch nicht erschlossenen Kabelverzweigern (KVz) – das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand – grundsätzlich weiterhin gewähren muss. Damit kann auch in Zukunft jedes Unternehmen – Telekom und Wettbewerber – überall KVz mit VDSL erschließen.
Die Telekom kann den Zugang zur KVz-TAL aber unter besonderen Bedingungen verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann. Voraussetzung für eine Zugangsverweigerung der Telekom ist, dass es in dem Gebiet bereits ein zweites Festnetz gibt, sie mehr KVz-TAL erschlossen hat als ein Wettbewerber und als Ersatz für den Zugang zur KVz-TAL dort ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet. In Gebieten ohne zweite Festnetzinfrastruktur kann die Telekom dagegen einem Wettbewerber den Zugang zur KVz-TAL für VDSL nicht verweigern, wenn dieser den KVz als Erster für Breitbandtechnik erschlossen hat, er seinerseits Vectoring einsetzt und im Rahmen eines offenen Netzzugangs ("Open Access") ebenfalls ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet.
Für KVz, die Wettbewerber bereits an ihr eigenes Netz angebunden haben, ändert sich erst einmal nichts. Hier können die Unternehmen die von der Telekom angemieteten KVz-TAL weiter für VDSL-Anschlüsse betreiben und dort auch künftig weitere Leitungen für VDSL schalten lassen. Allerdings müssen Wettbewerber an solchen KVz ab 2017 selbst Vectoring einsetzen und ein Bitstromprodukt anbieten, wenn die Telekom das von ihnen verlangt.
"Unser Entscheidungsentwurf ist das Ergebnis einer sehr sorgfältigen Prüfung und Abwägung aller maßgeblichen Punkte auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen. Die ausgewogene Berücksichtigung von Eigentumsrechten sowie Bestandsschutz- und Vertrauensschutzgesichtspunkten ermöglicht auch künftig eine flächendeckende Breitbanderschließung von Kabelverzweigern durch alle Marktakteure. Zugleich stellt der Open Access Ansatz sicher, dass keine Gebietsmonopole entstehen: weder für die Telekom noch für die Wettbewerber"
, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
"Wir haben uns als Regulierer unserer Verantwortung gestellt und zügig einen Entscheidungsentwurf vorgelegt. Leitgedanke der Entscheidung ist, Vectoring für alle Marktakteure zu ermöglichen und so den Breitbandausbau im Wettbewerb voranzutreiben. Jetzt haben die Marktakteure die Gelegenheit, unsere Vorschläge sorgfältig zu prüfen. Hierfür bietet die anstehende nationale Konsultation des Entscheidungsentwurfs hinreichend Gelegenheit"
, betonte Homann.
Die Telekom hatte Ende 2012 bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur TAL an den KVz einzuschränken, um Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz höhere Übertragungsraten möglich, als dies bisher bei der schon fortgeschrittenen VDSL-Technik der Fall ist. Die Technik reduziert die gegenseitige Störung benachbarter Kupferdoppeladern eines Kabels. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am KVz möglich, ein entbündelter Zugriff damit – sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht – aber nicht mehr.
"Mit unserem Entwurf tragen wir insbesondere dem für das Erreichen der Breitbandziele der Bundesregierung wichtigen Regulierungsziel eines beschleunigten Ausbaus von hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzen der nächsten Generation Rechnung. Darüber hinaus gewährleistet unser Vorschlag, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen für alle verlässlich und berechenbar bleiben. Bereits getätigte Investitionen werden nicht entwertet und Investitionsanreize in moderne Infrastruktur werden gestärkt. Gemeinsam mit dem vor Kurzem veröffentlichten Entscheidungsentwurf zu den TAL Entgelten sorgen wir so dafür, dass es attraktiv ist, den Kabelverzweiger zu erschließen und damit den Breitbandausbau in Deutschland weiter voranzutreiben"
, ergänzte Homann.
Der Entscheidungsentwurf ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Interessierte Parteien haben bis zum 10. Mai 2013 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. Am 24. April 2013 findet zudem eine öffentliche mündliche Anhörung in Bonn statt. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die EU Kommission keine ernsthaften Bedenken äußert, kann die Entscheidung anschließend endgültig in Kraft treten.