Bundesnetzagentur schlägt neue TAL-Ent­gel­te vor

Homann: "Breitbandausbau wird attraktiver"

Ausgabejahr 2013
Erscheinungsdatum 28.03.2013

Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entgeltvorschlag für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. letzte Meile, veröffentlicht. Danach ist vorgesehen, dass die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) ab dem 1. Juli 2013 monatlich 10,19 Euro von ihren Wettbewerbern für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler verlangen darf. Derzeit werden dafür 10,08 Euro im Monat fällig. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen. Für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger, das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, darf die Telekom nach dem Entscheidungsentwurf ihren Wettbewerbern dagegen künftig nur noch 6,79 Euro monatlich statt bisher 7,17 Euro in Rechnung stellen.

"Die moderate Erhöhung des Preises für den Zugang zur letzten Meile am Hauptverteiler und die Absenkung des Überlassungsentgelts für die kürzere Kabelverzweiger-Variante sind das Ergebnis eines sehr sorgfältig und transparent durchgeführten Genehmigungsverfahrens. Wie in den letzten Genehmigungsrunden wurden die Entgelte wieder auf der Basis aktueller Wiederbeschaffungskosten ermittelt. Dadurch lassen sich nach wie vor am besten Anreize für Investitionen in moderne Telekommunikationsnetze setzen. Zu niedrige Preise würden bereits getätigte Investitionen entwerten sowie neue beeinträchtigen und damit den Regulierungszielen zuwider laufen", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Infolge des günstigeren Entgelts für die letzte Meile ab dem Kabelverzweiger und des größeren preislichen Abstands zur Hauptverteiler-TAL ist es für Wettbewerber künftig attraktiver, Kabelverzweiger zu erschließen und damit den Breitbandausbau in Deutschland weiter mit voranzutreiben. Die von uns vorgeschlagenen Entgelte stellen einen fairen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der Marktakteure dar und bieten zusammen mit der erstmals vorgesehenen Laufzeit von drei, statt wie bisher zwei Jahren die Gewähr für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt", ergänzte Homann.

Die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung für die Anmietung der TAL erfolgte anhand des bereits in den vorangegangenen Verfahren verwendeten Kostenmodells für das Anschlussnetz des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) sowie der von der Telekom eingereichten Kostenunterlagen.

Im Rahmen der umfangreichen Prüfungen hat sich gezeigt, dass seit der letzten Entscheidung vor zwei Jahren die Tiefbau- und Kupferpreise, die maßgeblich in die Kalkulation des Investitionswertes für die TAL eingehen, gestiegen sind. Darüber hinaus ist die Zahl der kupferbasierten Festnetzanschlüsse weiter zurückgegangen, sodass sich auch die Stückkosten erhöht haben. Demgegenüber ist der aktuelle Trend, mit der Technik von den Hauptverteilern in die Kabelverzweiger vorzurücken und diese anstelle von Kupferkabeln mit Glasfaserleitungen anzubinden, berücksichtigt worden. Durch die Erschließung der Kabelverzweiger lassen sich deutlich höhere Bandbreiten realisieren. Infolge dieses Trends ist damit zu rechnen, dass die kupferbasierten Kabel vom Hauptverteiler bis zum Kabelverzweiger („Hauptkabel“) kürzer und die Kupferkabel vom Kabelverzweiger bis zum Endkunden ("Verzweigerkabel") zeitlich länger genutzt werden. Infolgedessen wurde die Abschreibungsdauer für das Hauptkabel gesenkt und für das Verzweigerkabel erhöht. Dieser Effekt führt bei der Kabelverzweiger-TAL im Gegensatz zur Hauptverteiler-TAL trotz insgesamt höherer Investitionskosten zu einer Absenkung sowie einem größeren Preisabstand zwischen diesen beiden Varianten als bisher.

Neben den Entgeltvorschlägen für die TAL-Überlassungsentgelte hat die Bundesnetzagentur heute auch neue Entgelte ab dem 1. Juli 2013 für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom bekannt gegeben. Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse – das sind spezielle Kabelverzweiger, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann – soll künftig 107,23 Euro betragen statt bisher 132,42 Euro. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür wie bisher monatlich 0,09 Euro pro Meter zahlen. Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 66,75 Euro im Monat kosten statt bisher 69,22 Euro.

Die beiden heute bekannt gegebenen Entscheidungsentwürfe werden am 10. April 2013 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht dann Gelegenheit, bis zum 24. April 2013 schriftlich Stellung zu nehmen. Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die EU Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, können sie rechtzeitig ab dem 1. Juli 2013 endgültig in Kraft treten.

Pressemitteilung (pdf / 827 KB)

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