Leit­fa­den zur Spei­che­rung von Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons-Ver­kehrs­da­ten vor­ge­stellt

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 27.09.2012

Die Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben heute in Hamburg einen gemeinsam entwickelten Leitfaden für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern vorgestellt. "Der Leitfaden soll den Anbietern von Telekommunikationsdiensten eine größere Rechtssicherheit bei der Speicherung von Verkehrsdaten verschaffen. Hierzu wird im Leitfaden klargestellt, welche betrieblichen Speicherfristen für Verkehrsdaten von den Aufsichtsbehörden im Regelfall als angemessen angesehen werden", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Immer wieder kam es zu unterschiedlichen Interpretationen der gesetzlichen Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) im Hinblick auf den Speicherumfang wie auch die Speicherdauer von Verkehrsdaten. Das TKG enthält gesetzliche Vorgaben für die Speicherung von Verkehrsdaten z. B. zur Abrechnung mit den Kunden, zur Abrechnung mit anderen beteiligten Netzbetreibern oder zur Beseitigung von technischen Störungen. Diese Regelungen sind aber zum Teil auslegungsbedürftig. Der Leitfaden soll hier zu einer datenschutzgerechten und einheitlichen Auslegung des TKG führen.

Verkehrsdaten geben Informationen darüber, wer wann mit wem telefoniert hat. Oft sind weitere Informationen enthalten, etwa beim Handy die Standortdaten (Cell-ID) oder die Seriennummer des Handys (IMEI). Verkehrsdaten werden nicht nur für die Abrechnung mit den Kunden benötigt, sondern auch für andere Zwecke. Sie können zur Beseitigung von technischen Störungen erforderlich sein und werden bei Telefongesprächen von Kunden zweier unterschiedlicher Netzbetreiber für die Abrechnung zwischen diesen Netzbetreibern benötigt. Der Leitfaden muss dem Grundsatz der Datensparsamkeit folgend dann angepasst werden, wenn technische oder betriebswirtschaftliche Entwicklungen es ermöglichen, weniger Daten zu erheben oder zu speichern.

Die Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz legen Wert auf größtmögliche Transparenz, daher wird der Leitfaden für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 820 KB)

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