Bundesnetzagentur hat keine Bedenken gegen geändertes Preismodell der Telekom im VDSL-Bitstrombereich
Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 04.07.2012
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt gegenüber der Telekom Deutschland GmbH (Telekom), die Anfang April verfügte vorläufige Untersagung eines neuen Preismodells für die Vermarktung von schnellen VDSL Breitbandanschlüssen an Wettbewerber, das sog. Kontingentmodell, zu widerrufen. Das hierzu laufende Entgeltregulierungsverfahren soll eingestellt werden. Der Schritt ist auf Änderungen der Telekom am Preismodell zurückzuführen, die den in der Untersagungsentscheidung geäußerten Bedenken Rechnung tragen. Der Entscheidungsentwurf für den Widerruf der Untersagungsentscheidung und die Verfahrenseinstellung wird im üblichen Verfahren der Europäischen Kommission und den Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt.
Die Telekom hatte der Bundesnetzagentur das Kontingentmodell bereits Mitte Januar 2012 angezeigt. Dieses Modell zeichnet sich dadurch aus, dass Nachfrager nach VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüssen bei der Telekom ein bestimmtes Kontingent schaltbarer Anschlüsse bundesweit oder regional buchen und dafür eine sog. Upfront-Zahlung leisten. Mit der Buchung erwerben die Nachfrager dann die Berechtigung, über die nächsten elf Jahre im Rahmen des vereinbarten Kontingents VDSL-IP-Bitstrom-Anschlüsse zu einem bestimmten monatlichen Überlassungsentgelt anmieten zu können.
In einem Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle war die zuständige Beschlusskammer zunächst zu dem Ergebnis gekommen, dass das angezeigte Kontingentmodell die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise beeinträchtige, ohne dass dafür eine sachliche Rechtfertigung bestehe. Durch seine langfristige Bindung an die bereits aufgebaute VDSL Infrastruktur der Telekom beeinträchtige es die Bereitschaft anderer Unternehmen, in neue hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Endkunden, zu investieren. In der Folge untersagte die Bundesnetzagentur der Telekom am 2. April 2012 vorläufig, VDSL Bitstrom-Anschlüsse nach dem neuen Entgeltmodell zu vermarkten.
In Reaktion auf die vorläufig untersagte Einführung hat die Telekom mehrere Änderungen an ihrem Entgeltmodell vorgenommen und diese der Bundesnetzagentur im Mai 2012 angezeigt. Die Änderungen betreffen – unter anderem – die Einräumung eines anschlussbezogenen Sonderkündigungsrechts bei Inanspruchnahme neuer NGA-Anschlüsse, die Verringerung der Mindestkontingentgröße sowie die Erhöhung der monatlichen Überlassungsentgelte.
Nach Prüfung der angezeigten Änderungen sieht die Bundesnetzagentur ihre zuvor geltend gemachten Bedenken beseitigt. Investoren in hochleistungsfähige Breitbandinfrastruktur müssen nicht mehr damit rechnen, dass interessierte Vorleistungskunden auf lange Zeit ausschließlich an die Telekom gebunden sein werden. Vielmehr sind Vorleistungskunden dann in der Lage, sich ohne weitere Nachteile von der Telekom zu lösen, wenn sie den Aufbau eigener oder dritter Breitbandinfrastrukturen betreiben bzw. unterstützen wollen. Die Bundesnetzagentur erwartet, dass mit der Einführung des Kontingentmodells sowohl die Verbreitung hochleistungsfähiger Breitbandanschlüsse gefördert als auch – etwa im Wege von Kooperationsmodellen – Anreize zur Errichtung neuer Infrastrukturen gesetzt werden.
Im Anschluss an die Übermittlung des Entscheidungsentwurfs an die EU-Kommission und die Regulierungsbehörden der übrigen EU Mitgliedstaaten können diese innerhalb eines Monats eine Stellungnahme abgeben. Anschließend kann die endgültige Entscheidung von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben werden.