Breitbandausbau - Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich
Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich in Nordrhein-Westfalen und im Saarland erfüllt
Kurth: "Breitbandausbau schreitet zügig voran"
Ausgabejahr 2011
Erscheinungsdatum 14.09.2011
Die Mobilfunkunternehmen haben die Versorgungsverpflichtung im 800-MHz-Bereich in Nordrhein-Westfalen und im Saarland erfüllt. Dies hat die Bundesnetzagentur jetzt bekannt gegeben. Die drei Unternehmen, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefonica Germany GmbH & Co. OHG, können die ihnen in diesem Bereich zugeteilten Frequenzen nun in den beiden Bundesländern frei nutzen.
"Ich freue mich, dass nach so kurzer Zeit bereits in zwei Bundesländern die Versorgungsauflagen erfüllt werden. Die Unternehmen haben nach der Versteigerung schnell mit dem Breitbandausbau begonnen, sodass dieser zügig voranschreitet. Ich erwarte, dass die Frequenzen auch nach der Freigabe effizient genutzt werden, damit die Breitbandversorgung weiter verbessert wird"
, betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Im Frühjahr 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz versteigert. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind jeweils mit einer stufenweisen Aus- und Aufbauverpflichtung verbunden. Die Bundesländer hatten hierfür im Vorfeld der Versteigerung die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in vier Prioritätsstufen unterteilt wurden.
Ein Netzbetreiber ist verpflichtet, in den Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise die Städte und Gemeinden der einzelnen Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollen Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. In den folgenden Stufen werden dann auch größere Städte erschlossen. Die Zuteilungsinhaber der 800-MHz-Frequenzen müssen zunächst mindestens 90 Prozent der Bevölkerung der benannten Städte und Gemeinden in einer vorangegangenen Prioritätsstufe versorgen. Erst danach können sie mit dem Ausbau in der darauf folgenden Stufe beginnen.