Neue Ent­gel­te für die Schal­tung der TAL und das "Li­ne Sha­ring"

Ausgabejahr 2010
Erscheinungsdatum 30.06.2010

Die Bundesnetzagentur hat heute zwei Entgeltentscheidungen im Telekommunikationsbereich bekannt gegeben. Beide Genehmigungen betreffen Vorleistungsprodukte, welche die Deutsche Telekom AG (DT AG) ihren Wettbewerbern aufgrund regulatorischer Verpflichtungen anbietet.

Zum 1. Juli 2010 wurden zunächst die Entgelte neu genehmigt, die die Wettbewerber im Fall der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL), der sog. letzten Meile, für deren Schaltung bzw. Rückgabe jeweils einmalig an die DT AG entrichten müssen.

Für die Übernahme der TAL ohne Arbeiten beim Endkunden kann die DT AG künftig ein Entgelt von 30,83 Euro verlangen. Für die derzeit häufigste Variante, die Neuschaltung der Kupferdoppelader Zweidraht hochbitratig ohne Arbeiten am Kabelverzweiger und mit Arbeiten beim Endkunden, beläuft sich der neue Tarif auf 53,35 Euro.

Ebenfalls zum 1. Juli 2010 genehmigt wurden die Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte sowie darüber hinaus die monatlichen Entgelte für den gemeinsamen Zugang zur TAL, das sog. Line Sharing. Beim "Line Sharing" wird die TAL nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren Frequenzbereich aufgeteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der DT AG weiter für die Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) genutzt werden. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der TAL ist ein monatlicher Überlassungspreis von 1,84 Euro genehmigt worden. Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante, die Neuschaltung ohne Arbeiten am Kabelverzweiger und ohne Arbeiten beim Endkunden, beträgt jetzt 51,22 Euro.

Alle Entgelte sind bis Ende Juni 2012 genehmigt worden.

Pressemitteilung (pdf / 113 KB)

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