Bundesnetzagentur för­dert Ein­füh­rung in­tel­li­gen­ter Zäh­ler und va­ria­bler Ta­ri­fe

Kurth: "Nur mit neuen variablen Tarifen machen neue Zähler Sinn"

Ausgabejahr 2010
Erscheinungsdatum 23.06.2010

Mit einem heute veröffentlichten Positionspapier stellt die Bundesnetzagentur klar, welche Mindestanforderungen Strom- und Gaszähler erfüllen müssen, um den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerzuspiegeln. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur heute ein Festlegungsverfahren zur Nutzung von Standardlastprofilen eröffnet. Ziel des Verfahrens ist es, die Rahmenbedingungen für die Einführung zeitvariabler Stromtarife zu verbessern.

"Mit dem Positionspapier wollen wir schon auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens Innovationen bei Strom- und Gaszählern fördern. Das Positionspapier gibt den Unternehmen eine Auslegungshilfe an die Hand und verschafft ihnen damit die gewünschte Rechtssicherheit, welche Zählerkosten die Bundesnetzagentur als Teil der Netzentgelte anerkennt. Wir erwarten daher, dass die Unternehmen den Einsatz moderner Zähler jetzt stärker forcieren", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Seit 1. Januar 2010 sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, in Neubauten oder bei größeren Renovierungen Messeinrichtungen einzubauen, die dem Nutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Spätestens bis zum 30. Dezember 2010 muss den Verbrauchern zudem ein Tarif angeboten werden, der einen Anreiz zur Energieeinsparung oder zur Steuerung des Energieverbrauchs setzt.

Die im Positionspapier beschriebenen neuen Zähler bieten deutlich mehr Funktionalitäten als die bislang verwendete Technik. Dazu zählen die Erfassung des Verbrauchs für bestimmte Zeiträume, die Zuordnungsmöglichkeit des Verbrauchs zu unterschiedlichen Tarifen sowie standardisierte Schnittstellen, um die erfassten Daten elektronisch zu übermitteln.

"Insgesamt haben wir großen Wert auf eine zukunftsoffene Auslegung der gesetzlichen Vorgaben gelegt. Dies stellt sicher, dass die Kosten und der mögliche Nutzen von neuen Zählern für die Verbraucher in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Zudem bleiben den Unternehmen zukünftige Ausbaumöglichkeiten hin zu umfassenden intelligenten Messsystemen und intelligenten Netzen erhalten", erläuterte Kurth.

"Nur durch das Angebot neuer variabler Tarife, die ein flexibles Nutzungsverhalten der Verbraucher belohnen, machen neue Zähler für den Verbraucher Sinn. Für die meisten überregionalen Stromanbieter ist das Angebot beispielsweise unterschiedlicher Tarife für Tag- und Nachtzeiten bislang uninteressant. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die heute gebräuchlichen Standardlastprofil- und Bilanzierungsverfahren noch nicht auf ein verändertes flexibleres Nutzungsverhalten der Stromabnehmer ausgerichtet sind. Auch die Vielzahl der unterschiedlichen technischen Anforderungen der Netzbetreiber ist für überregionale Stromanbieter ein Problem. Um in diesen Bereichen die Rahmenbedingungen für die Einführung zeitvariabler Stromtarife zu verbessern, haben wir heute ein entsprechendes Festlegungsverfahren eröffnet", ergänzte Kurth.

Das Positionspapier und die Einleitungsverfügung des Festlegungsverfahrens sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht. Der dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Bericht der Bundesnetzagentur zu Fragen des flächendeckenden Einsatzes intelligenter Zähler und zu variablen Tarifen ist dort ebenfalls zu finden.

Pressemitteilung (pdf / 898 KB)

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