Preis­än­de­rung bei (0)180er Ruf­nummern

Bundesnetzagentur weist auf Änderungen bei (0)180er Rufnummern hin

Ausgabejahr 2010
Erscheinungsdatum 01.03.2010

Ab dem 1. März 2010 gelten neue gesetzliche Regelungen für (0)180er Rufnummern. Insbesondere werden preisliche Obergrenzen eingeführt. Die bisherigen Preise für Anrufe aus dem Festnetz ändern sich nicht. Anrufe aus dem Mobilfunknetz auf (0)180er Rufnummern kosten ab dem 1. März  2010 maximal 42 ct/min.

Ab dem 1. März 2010 besteht außerdem die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer (0)180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der bloße Hinweis auf möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus. Ferner heißen die in diesem Rufnummernbereich erbrachten Dienste nicht mehr "Geteilte-Kosten-Dienste", sondern "Service-Dienste".

Die genauen Preise für Anrufe auf (0)180er Rufnummern können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Weitere Informationen sowie Formulierungsvorschläge für gesetzeskonforme Preisangaben sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de zu finden.

Preisübersicht im Rufnummernbereich (0)180 ab dem 1. März 2010.

Preisübersicht im Rufnummernbereich (0)180 ab dem 01. März 2010
NummernteilbereichPreise für Anrufe aus den FestnetzenPreise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen
Preis in ct/minPreis in ct/AnrufHöchstpreis in ct/min
(0)180-13,9-42
(0)180-2-642
(0)180-39-42
(0)180-4-2042
(0)180-514-42

Pressemitteilung (pdf / 131 KB)

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