Unerlaubte Telefonwerbung
Bundesnetzagentur darf jetzt bei unerlaubter Telefonwerbung durchgreifen
Kurth: "Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch wird nicht toleriert"
"Bundesnetzagentur auf Mithilfe der Verbraucher angewiesen"
Ausgabejahr 2009
Erscheinungsdatum 03.08.2009
Die Bundesnetzagentur hat jetzt neue Befugnisse bei der Bekämpfung von unerlaubter Telefonwerbung. Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird der Schutz der Verbraucher vor belästigender telefonischer Werbung ausgebaut. Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden jetzt von der Bundesnetzagentur verfolgt.
"Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis. Wir alle möchten nicht in unserer kostbaren Freizeit belästigt werden, wenn wir nicht ein Interesse an Kontakten bekundet haben. Es war daher nur konsequent, dass der Gesetzgeber dem ausufernden Missbrauch der Telefonwerbung nun klare Grenzen gesetzt hat. Die Bundesnetzagentur stand bereits in der Vergangenheit durch die konsequente Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch an der Seite der Verbraucher. Auch bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung werden wir die uns zur Verfügung gestellten Mittel mit Entschlossenheit nutzen",
sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Einen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch werden wir nicht tolerieren."
Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, war bereits vor der Gesetzesänderung verboten. Es handelt sich dabei um eine unzumutbare Belästigung nach dem UWG. Der Gesetzgeber stellt jetzt mit der Änderung nochmals klar, dass der Angerufene vor dem Anruf ausdrücklich in den Erhalt von Werbeanrufen eingewilligt haben muss. Damit können sich die Anrufer nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang (z. B. Gewinnspiele) oder nachträglich erteilt hat.
Eine weitere Neuerung ist, dass der Verstoß gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung jetzt eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Bundesnetzagentur kann Verstöße nunmehr mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro ahnden.
Auch das Telekommunikationsgesetz ist um einen Bußgeldtatbestand erweitert worden. Bei Werbeanrufen darf der Anrufende seine Rufnummer zukünftig nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung unerwünschter Telefonwerbung zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann die Bundesnetzagentur dem Anrufer Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen.
"Wir sind bei der Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in erster Linie auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen. Deren Angaben zum konkreten Vorfall kommt eine entscheidende Bedeutung im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung zu"
, erläuterte Kurth.
Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis des Verbrauchers, sollte dieser der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen:
- Datum und Uhrzeit des Anrufs,
- Name des Anrufers und – wenn möglich – dessen Rufnummer,
- Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist,
- Grund des Anrufs.
Dies kann am Besten mit einem Formblatt, das auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (s. u.) abrufbar ist, geschehen. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden kann die Bundesnetzagentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und Bußgeldverfahren einleiten sowie bei nachgewiesenen Verstößen gegen diese vorgehen und Bußgelder verhängen.
"Seien Sie im Alltag sparsam und vorsichtig im Umgang mit Ihren Daten insbesondere bei der Angabe Ihrer Telefonnummer"
, betonte Kurth. "Unterstützen Sie als betroffene Verbraucher die Bundesnetzagentur bei ihrer Arbeit. Schildern Sie uns Ihre Fälle so genau wie möglich, so dass wir mit aussagekräftigen Verbraucherbeschwerden die handelnden Unternehmen zur Verantwortung ziehen können. Wir können keinem Bürger helfen, wenn er nicht in der Lage ist, uns belastbare Sachverhalte, Namen, Rufnummern oder eventuell sogar Adressen mitzuteilen. Wir wissen nicht, wer Sie angerufen hat und es gibt zum Glück keine umfassende Überwachung des Telefonverkehrs. Daher kann nur der belästigte Bürger selbst zum Erfolg unserer Arbeit beitragen. Zugleich appelliere ich auch an die werbenden Unternehmen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und aus Werbemaßnahmen keine Belästigung von Verbrauchern entstehen zu lassen. Dies schadet auch dem Ansehen der Unternehmen."
Beratung zu den Themen Rufnummernmissbrauch und unerlaubte Telefonwerbung finden Verbraucher unter den folgenden Kontaktdaten:
Anschrift:
Bundesnetzagentur
Nördeltstraße 5
59872 Meschede
oder
Bundesnetzagentur
Schütt 13
67433 Neustadt
Telefon: +49 291 9955-206
Montag bis Mittwoch von 9:00 bis 17:00 Uhr,
Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr sowie
Freitag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Telefax: +49 6321 934-111
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de unter
Rufnummernmissbrauch – Spam – Unerlaubte Telefonwerbung
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