Gas­ver­sor­gung - Tei­laus­nah­me fu­er OPAL

Bundesnetzagentur gewährt Teilausnahme für OPAL

Kurth: "Klarer Beitrag zur Gasversorgungssicherheit in Europa"

Ausgabejahr 2009
Erscheinungsdatum 25.02.2009

Mit ihrer heutigen Entscheidung nimmt die Bundesnetzagentur die Gasfernleitung OPAL für den Zeitraum von 22 Jahren ab Inbetriebnahme weitestgehend von der Netzzugangs- und Entgeltregulierung aus. Den von der OPAL NEL Transport GmbH und der E.ON Ruhrgas Nord Stream Anbindungsleitungsgesellschaft mbH für die Gasleitungsprojekte OPAL und NEL eingereichten Anträgen auf Freistellung von der Regulierung wurde damit für die OPAL mit ergänzenden Auflagen überwiegend stattgegeben. Für die NEL wurden die Anträge abgelehnt.

Opal und NEL transportieren das von der Ostseepipeline (Nord Stream) aus Russland herangeführte Gas vom Übergabepunkt Greifswald auf dem Festland weiter. Die OPAL (Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung) verläuft von Greifswald bis zur tschechischen Grenze in der Nähe von Olbernhau/Brandov. Die NEL (Norddeutsche Erdgasleitung) verläuft von Greifswald bis Rehden in Niedersachsen.

"Eine der Voraussetzungen für die Ausnahme ist, dass es sich um eine sog. Verbindungsleitung handelt. Dies trifft für die OPAL zu, die das deutsche und tschechische Fernleitungsnetz miteinander verbindet. Die NEL, die in Deutschland beginnt und endet, ist dagegen eine rein nationale Leitung, für die es keine Ausnahme geben kann. Wir haben eine ausgewogene Entscheidung getroffen, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht und den beteiligten Unternehmen Planungssicherheit gewährleistet", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung.

Die Freistellung der OPAL gilt lediglich für solche Gastransporte, mit denen das Gas aus der Nord Stream-Leitung unmittelbar Richtung Süden bis nach Tschechien weitergeleitet wird. Nicht von der Ausnahme umfasst sind inländische Transporte sowie mögliche Gegenstromtransporte von Tschechien nach Deutschland.

Nach dem derzeitigen technischen Design der OPAL ist neben dem Ausspeisepunkt in Tschechien auch ein Ausspeisepunkt in Groß Köris/Brandenburg vorgesehen. Damit gelangen auf jeden Fall zusätzliche Gasmengen in den deutschen Markt, deren Transport vollständig der Regulierung unterliegt. Die Errichtung weiterer Ein- und Ausspeisepunkte z. B. zur Anbindung von Stadtwerken oder Speichern ist möglich. Hierfür gilt dann der allgemeine Rechtsrahmen.

"Die heutige Entscheidung gibt ein klares Signal für die landseitige Anbindung der Ostseepipeline und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Europa. Gerade nach den jüngsten Problemen bei der europäischen Gasversorgung gibt die Bundesnetzagentur grünes Licht für neue Investitionen in die Pipeline-Infrastruktur. Die rechtzeitige Anbindung der Nord Stream ist durch diese Entscheidung sichergestellt. Wenn für solche Leitungen, wie dies bei der OPAL der Fall ist, noch ein besonders hohes Investitionsrisiko festgestellt wird, können sie befristet von der Regulierung ausgenommen werden. Durch die Beschränkung auf eine Teilausnahme und durch verschiedene Auflagen, wie z. B. zum Engpassmanagement und zur Entflechtung, haben wir einvernehmlich mit dem Bundeskartellamt auch sichergestellt, dass keine nachteiligen Auswirkungen auf den Wettbewerb entstehen," sagte Kurth. "Nach Abschluss des nationalen Verfahrens legen wir jetzt die Entscheidung der Europäischen Kommission vor", so Kurth abschließend.


Pressemitteilung (pdf / 50 KB)


Mastodon