IP-Bitstrom-Zugang
Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang
Kurth: "Breitbandpenetration und -nutzung werden durch IP-Bitstrom-Zugang weiter gefördert"
Ausgabejahr 2006
Erscheinungsdatum 13.09.2006
Die Bundesnetzagentur hat heute in ihrem Amtsblatt und auf ihren Internetseiten eine Regulierungsverfügung bekannt gegeben, mit der die Deutsche Telekom AG verpflichtet wird, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls, den sog. IP-Bitstrom-Zugang, zu gewähren. Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick.
Anlässlich der Bekanntgabe der Regulierungsverfügung sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: "Aufgrund der heutigen Entscheidung zum IP-Bitstrom werden die Verbraucher künftig eine noch größere Auswahl an qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Breitbandangeboten haben. Dadurch werden die Breitbandpenetration und -nutzung in Deutschland weiter gefördert."
Die Deutsche Telekom AG muss den IP-Bitstrom-Zugang zu nicht-diskriminierenden Bedingungen gewähren und sich die Entgelte für diese Zugangsleistung vorab von der Bundesnetzagentur nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigen lassen. Darüber hinaus muss sie nunmehr innerhalb von maximal drei Monaten ein Standardangebot für den IP-Bitstrom-Zugang vorlegen, der nachfragende Wettbewerber in die Lage versetzt, die Zugangsleistung ohne aufwendige Vertragsverhandlungen von der Deutschen Telekom AG beziehen zu können.
Die EU-Kommission, der die Entscheidung im Vorfeld vorgelegt worden war, hat die nunmehr von der Bundesnetzagentur beschlossenen Maßnahmen begrüßt.
Pressemitteilung (pdf / 23 KB)