BAM-Gutachten
Bundesnetzagentur informiert über BAM-Gutachten
Empfehlungen zur Sicherheit der Stromversorgung
Ausgabejahr 2006
Erscheinungsdatum 08.06.2006
Die Bundesnetzagentur hat heute über ihren Abschlussbericht zur Untersuchung der Versorgungsunterbrechung im Münsterland im Netzgebiet der RWE Westfalen-Weser-Verteilnetz GmbH (RWE) im November 2005 informiert.
Um die technischen Aspekte des Schadensfalls zu untersuchen und den Schadensablauf nachvollziehen zu können, hatte die Bundesnetzagentur ein Gutachten an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) vergeben. Das Gutachten der BAM kommt zu dem Schluss, dass die Wetterbedingungen am Schadenstag ein sehr seltenes Ereignis darstellten und die Freileitungen des Hochspannungsnetzes mit Nassschnee so belasteten, dass die Auslegungsnormen der Freileitungen deutlich überschritten waren. In dieser überlasteten Situation ist in einem konkreten Mast eine aus Thomasstahl gefertigte Diagonale spröde gebrochen. Durch dieses Primärversagen ist dieser umgestürzt und hat den kaskadenartigen Umbruch der benachbarten Tragmaste ausgelöst. Das Umbrechen des Winkelabspannmasts und der Dominoeffekt bei den Tragmasten lässt sich nach Einschätzung der BAM auf alle Schadensstellen übertragen.
Die BAM hat keine Korrosion an den untersuchten Masten gefunden, so dass sich kein Ansatzpunkt für eine unzureichende Wartung ergab.
Aus der Versorgungsunterbrechung im Münsterland und ihren Ursachen sind Empfehlungen abzuleiten, um die Sicherheit der Stromversorgung in der Zukunft zu verbessern:
- Die Bundesnetzagentur empfiehlt den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen, alle erforderlichen Informationen über Entstörmaterialien und Notstromaggregate gemeinsam in einem zentralen Register zusammenzustellen, um diese Informationen für alle Netzbetreiber jederzeit abrufbereit zu haben.
- Die Normung des Freileitungsbaus muss dahingehend überprüft werden, ob die Wetterereignisse der letzten Jahre nicht zu einer Anpassung der zu berücksichtigenden Zusatzlasten aus Wind und Eis sowie der regionalen Zuordnung der Eislastzonen führen müssen. Für die teilweise über 80 Jahre alten Masten hält es die Bundesnetzagentur für erforderlich, dass das Normungsgremium die DKE – Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE - klärt, welche Norm im Falle einer Sanierung anzuwenden ist. Dazu stellt sich die Frage nach dem Bestandsschutz der Norm.
- Im Zusammenhang mit dem Störfall im Münsterland hat sich die Bundesnetzagentur auch mit den Problemen befasst, die sich aus den Eigenschaften des Thomasstahls ergeben. Die Bundesnetzagentur hält zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund der Ergebnisse der Untersuchungen verschiedener Institute eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit durch Thomasstahlmasten für möglich und eine Sanierung im Rahmen wirtschaftlich zumutbarer Programme für notwendig. Das Sanierungskonzept des RWE erscheint geeignet, sollte allerdings beschleunigt werden. Die Bundesnetzagentur hat mit einer Erörterung dieser Problematik mit weiteren Netzbetreibern begonnen.
Die Bundesnetzagentur strebt an, die empfohlenen Maßnahmen, in enger Abstimmung mit den Landesregulierungsbehörden, bundesweit einheitlich umzusetzen.
Pressemitteilung (pdf / 40 KB)
Sprechzettel Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur (pdf / 27 KB)