Halbes Jahr Arbeit der Reg TP
Halbes Jahr Arbeit der Reg TP
Ausgabejahr 1998
Erscheinungsdatum 15.07.1998
Regulierungsbehörde zieht positive Bilanz
Verbraucherservice
Im öffentlichen Interesse steht seit März 1998 der Verbraucherservice der Regulierungsbehörde.
Mehr als 4.300 Anfragen erreichten uns bisher. Sie spiegeln die gesamte Palette des Marktes wieder. Immer mehr entwickelt sich unser Verbraucherangebot somit für uns - Dank der regen Mitarbeit der Verbraucher - zu einem guten Marktbeobachtungsinstrument.
Es erreichten uns bisher ca. 3.200 Anrufe, ca. 650 schriftliche Anfragen und ca. 450 Internet-Anfragen.
Die Anfrageschwerpunkte des Verbraucherservice der Regulierungsbehörde verteilen sich wie folgt:
Einzelverbindungsnachweis (EVN) | 19,90 % |
Entgeltforderung | 17,50 % |
Serviceleistungen - davon Frage nach bestem Anbieter | 11,90 % 7,60 % |
Informationen über Bezugsquellen TKV, TKG und Adressen / Tel.Nr. TK-Anbieter | 8,50 % |
Entgelte / Gebühren | 8,10 % |
Call by Call | 7,90 % |
Fragen zur Zuteilung v. RufNr. (Numerierung) | 7,00 % |
Vertragsangelegenheiten (u.a. AGB) | 5,50 % |
1. Internationale Aktivitäten
Mitarbeiter der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post waren in
- 32 Projektteams bzw. Arbeitsgruppen des Europäischen Funkkomitees (ERC)
im Rahmen der CEPT und dem Europäischen Komitee für Regulierungen in
der Telekommunikation (ECTRA) (70 Tagungen), - 46 Gremien des Funktsektors der ITU (27 Tagungen),
- 15 Gremien des Standadisierungssektors der ITU (14 Tagungen) und
- 9 internationalen Tagungen, die von Teilnehmern aus 33 Ländern besucht
wurden,
vertreten.
2. Frequenzzuteilungen
2.1 Richtfunk
- 704 Zuteilungen für Richtfunkstrecken im 23 GHz-Bereich,
Gesamtbestand 8.459 Richtfunkstrecken - 645 Zuteilungen für Richtfunkstrecken im 26 GHz-Bereich,
Gesamtbestand 1.124 Richtfunkstrecken - 1.740 Zuteilungen für Richtfunkstrecken im 38 GHz-Bereich,
Gesamtbestand 5.158 Richtfunkstrecken
2.2 Satellitenfunk
- 719 Frequenzuteilungen für Erdfunkstellen, hiervon 130 Neuzuteilungen
(59 koordinierungspflichtige Anlagen mit 195 Frequenzen ),
Gesamtbestand 6.777 Anlagen - 2 Satellitennetzanmeldungen bei der ITU für umlaufende Satellitensysteme für Forschungszwecke ( TUBSAT-N, CHAMP), Gesamtbestand 22 gestationäre und 12 umlaufende Satellitennetzanmeldungen
2.3 Rundfunk
- 186 Frequenzzuteilungen im Bereich DAB
- 19 Frequenzzuteilungen im Bereich DVB
- 130 Frequenzzuteilungen im Bereich analoger Tonrundfunk (UKW, MW, KW )
- 65 Frequenzzuteilungen im Bereich analoges TV
2.4 Mobilfunk
- 2.600 Frequenzzuteilungen für Kurzzeitnutzungen
(Großveranstaltungen, Staatsbesuche etc.) - 1.600 Koordinierungsvorgänge von Mobilfunkfrequenzen mit benachbarten Frequenzverwaltungen
2.5 Versuchsfunk
- 300 Frequenzzuteilungen mit 65 Neuzuteilungen ( z. B. für Testnetz UMTS, Erprobung drahtloser Teilnehmeranschluß)
2.6 Prüf und Meßdienst
Frequenzzuteilung (Arbeitsauftrag als Beispiel)
Frequenzoptimierung für die Einrichtung einer dritten landesweiten Hörfunkkette in Rheinland-Pfalz (SDR/SWF)
Im Zuge der Zusammenlegung des Süddeutschen Rundfunks (SDR) und des Südwestfunks (SWF) waren zur Frequenzoptimierung im UKW-Hörfunkbereich in Rheinland-Pfalz freie oder frei zu schaltende Frequenzen zu ermitteln, um den Aufbau einer dritten landesweiten privaten Hörfunkkette zu ermöglichen. Mit drei speziell ausgestatteten Rundfunkmeßwagen wurden in einer Sondermeßaktion im Großraum Mainz 21 Nutzfrequenzen an 10 Senderstandorten sowie die Verlagerung von 7 Frequenzen an neue Standorte meßtechnisch untersucht. Dabei waren 1.600 Senderdatensätze in die Meßprogramme einzubeziehen und die vorliegenden Feldstärke-Prognosen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die gewünschten Versorgungsaussagen konnten innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens erarbeitet werden. Die präsentierten Ergebnisse bilden nunmehr für die Landesanstalt für den privaten Rundfunk die gesicherte Basis, die Rundfunklandschaft in Rheinland-Pfalz neu zu gestalten.
3. Frequenzordnung
Frequenzzuteilungen für nichtöffentlichen Mobilfunk
Der nichtöffentliche Mobilfunk hat ungeachtet der fortschreitenden Verbreitung der lizenzierten Mobilfunkdienste für die Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren seine Position als kostengünstige und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Alternative behauptet.
Derzeit existieren bundesweit ca. 125.000 Betriebsfunknetze mit insgesamt ca. 1,5 Mio. Funkanlagen. Diese dienen der innerbetrieblichen Kommunikation im industriell-gewerblichen Bereich, z. B. von Industriebetrieben, Verkehrs- oder Transportunternehmen, im Bereich der Verwaltung, z. B. Kommunen oder Straßenmeistereien, oder im Bereich der inneren Sicherheit, z. B. Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste. Im 1. Halbjahr 1998 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in diesem Bereich etwa 12.000 Vorgänge bearbeitet, davon etwa 2.700 Neuzuteilungen.
Ein weiterer Teilbereich des nicht-öffentlichen Mobilfunks ist der Daten- und Fernwirkfunk, z. B. Fernsteuerungen von Maschinen, Datenfernabfragen, Verkehrsleitsysteme, Alarmanlagen. Hier existieren derzeit ca. 100.000 Funkanlagen. Die Regulierungsbehörde hat in diesem Bereich etwa 2.000 Vorgänge bearbeitet, davon etwa 1.000 Neuzuteilungen.
Schließlich seien noch die hobbymäßig betriebenen Anwendungen erwähnt. Hervorzuheben ist der CB-Funk, der sich in den vergangenen Jahren zunehmender Beliebtheit erfreute. Der Bestand der Frequenzzuteilungen beläuft sich auf ca. 270.000 Einzelfrequenzzuteilungen. Hier wurden etwa 32.000 Vorgänge bearbeitet, davon etwa 10.500 Neuzuteilungen.
Die Funkanlagen zur Fernsteuerung von Modellen sind ebenfalls weit verbreitet und belaufen sich - soweit einzelzuteilungspflichtig - auf ca. 90.000 Stück. Hier wurden etwa 5.800 Vorgänge, davon etwa 4.300 Neuzuteilungen, bearbeitet.
Von den übrigen Funkanwendungen des nichtöffentlichen Mobilfunks, weist z.B. der Personenruffunk einen Bestand von ca. 21.000 Funknetzen aus, und in der Summe mit anderen Funkanwendungen, wie z. B. Durchsagefunk, einen Bestand von mehreren hunderttausend Funkanlagen, mit etwa 6.500 bearbeiteten Vorgängen, wovon etwa 3.500 Neuzuteilungen waren.
4. Funkstörungen (0 180 / 3 23 23 23)
Im 1. Quartal wurde von diesem Dienst am Bürger wieder in gleichem Umfang wie im Vorjahr Gebrauch gemacht. In rund 6.300 Fällen konnten Störungen durch die Reg TP abschließend bearbeitet werden. Der Anteil der elektromagnetischen Störungen an Ton- und Fernsehrundfunkanlagen lag bei nahezu 70 %.
Im 1. Halbjahr 1998 konnte der Prüf- und Meßdienst der Reg TP auch 153 internationale Störungsmeldungen aufklären. Der überwiegende Teil der Störungen, nämlich 137, kam aus dem Ausland und beeinträchtigte den Funkverkehr in Deutschland.
13 Funkstörungen gingen von Deutschland aus und störten im Ausland. Bei 3 Störungsfällen, an denen keine deutschen Funkstellen beteiligt waren, unterstützte der Prüf- und Meßdienst der Reg TP die Aufklärungsbemühungen anderer Verwaltungen.
5. EMV - Geräteprüfungen
Die Reg TP führt im gesetzlichen Auftrag Prüfungen von elektrischen Geräten durch. Grundlage für diese Geräteprüfungen sind die EMV-Richtline 89/336/EWG sowie die Telekommunikationsendgeräterichtlinie 91/263/EWG und ihre Umsetzung in nationales Recht durch das EMVG und die Telekommunikationszulassungsverordnung (TKZulV).
Auf dem deutschen Markt werden jährlich ca. 65.000 Gerätetypen mit insgesamt 250 Millionen Geräten und Bauteilen mit elektrischen oder elektronischen Komponenten in Verkehr gebracht. Diese Menge entspricht einem Marktanteil von etwa 30 % des Europäischen Wirtschaftsraumes.
1998 wurden im ersten Halbjahr 21.896 Geräte in Augenschein genommen und 3.245 Messungen an Geräten durchgeführt. 1997 hatte die Reg TP rund 40.000 Geräte in Augenschein genommen (0,02 %) und 1.920 Gerätetypen einer meßtechnischen Prüfung zugeführt. Da grundsätzlich jeweils fünf Geräte eines Typs untersucht werden, bedeutet dies die Überprüfung von insgesamt 9.600 Geräten.
6. Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU)
Ortsfeste Sendefunkanlagen, die eine äquivalente Strahlungsleistung von gleich oder größer 10 Watt aufweisen, benötigen eine Standortbescheinigung der Reg TP.
Das Standortbescheinigungsverfahren startete in 1992. Bisher wurden insgesamt 30.843 Standorte und 108.527 Funksysteme bescheinigt. Die untere Statistik zeigt deutlich, daß die Anzahl der Standortmitbenutzungen ganz erheblich gestiegen ist. Dies trifft insbesondere für die Mobilfunknetze zu.
Die Zahlen für das 1. Halbjahr 1998 wurden abschätzend ermittelt, da eine abschließende statistische Auswertung noch nicht vorgenommen werden konnte. Aufgrund der Erfahrungen können die Angaben jedoch weitgehend als präzise betrachtet werden.
7. Nummernverwaltung
Am 01.01.98 wurde der Startschuß für den uneingeschränkten Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt gegeben.
Die Netzbetreiber und Diensteanbieter sind nun bemüht, sich auf diesem Markt zu positionieren und möglichst viele Marktanteile zu sichern. Dazu benötigen sie für die Geschäftsbereiche, in die sie einsteigen wollen, Rufnummern - oft sehr viele Rufnummern und oft ganz bestimmte Rufnummern, die sich gut vermarkten lassen.
Für die Nummernverwaltung als neutrale Regulierungsinstanz entstehen in dieser Marktöffnungsphase neue Herausforderungen:
- Es müssen Zuteilungsregeln für die verschiedenen Rufnummernarten erarbeitet und die Nutzungsbedingungen für die Nummern festgelegt werden.
- Täglich kommen unzählige Anträge, die bearbeitet werden müssen:
- Anträge auf Rufnummernblöcke im Ortsnetzbereich, Anträge auf Rufnummern der Mehrwertdienste, Anträge auf Rufnummernblockerweiterung, und viele mehr.
- Die Nutzer der Rufnummern, unsere Kunden, stellen Fragen und wollen beraten werden. Die Rufnummernverwaltung versucht allen die gewünschten Informationen zu geben, per Telefon, per E-Mail, per Fax oder durch informative Gestaltung der Homepage im Internet.
Die Intensität des Zuteilungsgeschäftes läßt sich auch mit Zahlen belegen:
Im Ortsnetzbereich wurden bis zum 30.Juni.98
- 2.641 Rufnummernblöcke (à 1.000 Rufnummern)
- für 649 Ortsnetze an 29 Betreiber zugeteilt sowie
- über 5.400 Anträge auf Rufnummernblockerweiterung bearbeitet.
Bei den Diensterufnummern, die teils an die Netzbetreiber, aber auch an die Nutzer direkt zugeteilt werden, konnten
8.600 | Persönliche Rufnummern (0 700) |
56.000 | Free Phone Nummern (0 800) |
15.255 | Shared Cost Diensterufnummern (0 180) |
44 | Rufnummern für die Auskunftsdienste (118) |
113 | Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen und |
51 | Portierungskennungen |
vergeben werden.
8. Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen
Seit 1996 zertifiziert die Reg TP Qualitätsmanagementsysteme. Zertifizieren heißt, ein Qualitätsmanagementsystem, das sich eine Firma aufgebaut hat, unabhängig durch einen Dritten (Reg TP) im Hinblick auf die Einhaltung der Norm DIN EN ISO 9000 ff zu begutachten. Ein zertifiziertes QM-System bringt dem Inhaber eines Zertifikats eine Reihe von Wettbewerbsvorteilen. Hersteller von TK-Endgeräten haben so die Möglichkeit, ihre Geräte gemäß §§ 10 und 11 der Telekommunikationszulassungsverordnung (TKZulV) 1997, über ihr QM-System zuzulassen und damit ihren Aufwand für die Zulassung spürbar zu verringern. Darüber hinaus machen Auftraggeber, insbesondere aus dem öffentlichen Bereich, ihre Auftragsvergabe immer öfter vom Nachweis eines zertifizierten QM-Systems abhängig. Ein zertifiziertes QM-System erhöht auch die Rechtssicherheit der Unternehmer. Berufshaftpflichtversicherer würdigen den Nachweis zertifizierter QM-Systeme mit niedrigeren Prämien.
Im ersten Halbjahr 1998 hat die Reg TP in drei Unternehmen die Erstzertifizierung abgeschlossen und in vier Unternehmen mit dem Zertifizierungsverfahren begonnen. Bei weiteren vier Kunden wurden die Überwachungsverfahren abgeschlossen.
9. Personenzulassungen
Personen und Unternehmen, die Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz anschalten, diese aufbauen, ändern und instandhalten wollen, benötigen eine Personenzulassung von der Reg TP. Ziel ist, daß nur Personen, die über eine entsprechende berufliche Qualifikation, über die notwendigen Fachkenntnisse und über eine ausreichende Ausstattung an Meß- und Prüfmitteln verfügen, in diesem Bereich tätig werden.
Im ersten Halbjahr 1998 hat die Reg TP 562 Personenzulassungen erteilt. An 139 bereits bestehenden Zulassungen wurden Änderungen vorgenommen. Der Bestand an Personenzulassungen beträgt insgesamt 9.830.
10. Prüfungen und Zeugnisse
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post führt mit fachkompetenten Kräften See-, Flug- und Amateurfunkprüfungen im Bereich seiner Außenstellen für die gesetzlich vorgeschriebenen Zeugnisse durch. Im ersten Halbjahr 1998 wurden im Bereich Seefunk 11.554 und im Flugfunk 3.654 Zeugnisse ausgestellt. Im Amateurfunk wurden ca. 2.500 Amateurfunkprüfungen durchgeführt.
Um kundenfreundliche Prüfzeiten anbieten zu können, werden die Funkzeugnisprüfungen auch an Wochenenden abgehalten.
11. Akkreditierung
Ziel der Akkreditierung bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist es, u.a. die Kompetenz von Prüflaboratorien, zuständigen Stellen oder Zertifizierungsstellen für Qualitätsmanagementsysteme formal anzuerkennen. Durch die Akkreditierung werden Hersteller und Lieferanten in die Lage versetzt, für notwendige Produktprüfungen und Zulassungen bzw. Konformitätsbewertungen eine qualitative Auswahl zu haben. Dies ist Voraussetzung, um Produkte gesetzeskonform und ohne Verzögerung auf den nationalen und internationalen Markt bringen zu können.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post akkreditiert auf den Gebieten Telekommunikation und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Unabhängige Gutachter stellen fest, ob die Laboratorien bestimmte Prüfungen oder Prüfungsarten für elektrische bzw. elektronische Geräte ausführen können und ob Zertifizierungsstellen in der Lage sind, ordnungsgemäß die Übereinstimmung der Produkte mit den anzuwendenden Normen bzw. gesetzlichen Anforderungen zu bescheinigen.
Im ersten Halbjahr 1998 hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 7 Prüflaboratorien und 4 zuständige Stellen neu akkreditiert und 15 Erweiterungen und Überprüfungen im Bereich der bestehenden Akkreditierungen durchgeführt. Seit dem Jahr 1992 wurden somit 66 Prüflaboratorien und 35 zuständige Stellen anerkannt. Zudem wurden bisher 4 Akkreditierungen von Qualitätsmanagement-Zertifizierungsstellen für den gesetzlich geregelten Bereich der Telekommunikation ausgesprochen.
Weiterhin hat die Akkreditierungsstelle bei der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung von Notified Bodies bzw. Zulassungsstellen im Bereich der Telekommunikation mitgewirkt. Im ersten Halbjahr wurden 8 Antragsteller einer ersten Überprüfung unterzogen. Alle 8 Antragsteller wurden der europäischen Kommission gemeldet.
12. Wegerecht
Die Regulierungsbehörde ist nach § 50 Abs. 4 TKG für die Zustimmungserteilung zur Benutzung öffentlicher Wege zuständig, wenn der Wegebaulastträger selbst Lizenznehmer oder mit einem Lizenznehmer im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zusammengeschlossen ist.
In diesen Fällen ist es die Aufgabe der Regulierungsbehörde sicherzustellen, daß die Gestaltung der von den Wegebaulastträgern definierten Bedingungen und Auflagen diskriminierungsfrei geschieht. Die Festlegung der technischen Durchführung bleibt bei der Kommune. Diese sinnvolle Arbeitsteilung wurde mit den Kommunen einvernehmlich ausgestaltet.
Im ersten Halbjahr 1998 wurden in Wahrnehmung dieser Aufgabe von der Regulierungsbehörde 967 Zustimmungsbescheide erteilt. Da bis jetzt schon eine große Anzahl von Lizenzen für Töchter von Wegebaulastträgern erteilt wurden, und weitere Lizenzanträge in Bearbeitung sind, wird sich die Zahl der betroffenen Kommunen und damit die Zahl der Zustimmungsbescheide weiter erhöhen.
13. Lizenzen zum Betreiben von Übertragungswegen für Mobilfunkdienstleistungen für die Öffentlichkeit
(Lizenzklasse 1: Mobilfunklizenz)
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat im 1. Halbjahr 1998 eine Bündelfunklizenz des Typs B (Bündelfunknetze für regionale Gebiete, die vom Lizenznehmer vorgeschlagen werden und für die vom Lizenzgeber keine Lizenz nach Typ A vorgesehen ist) erteilt. Insgesamt werden derzeit in fünf A-Regionen (Bündelfunknetze in definierten Ballungsgebieten) mit jeweils drei Betreibern; in neun A-Regionen mit jeweils zwei Betreibern und in 56 B-Regionen Bündelfunkdienste angeboten (Stand 7/98). Für die grundstücksbezogenen öffentlichen Bündelfunknetze (wie bspw. Flughafen), die seit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes nicht mehr lizenzpflichtig sind, werden nach wie vor Frequenzen für den Aufbau und Ausbau der Netze zugeteilt, ebenso wie in den A- und B-Regionen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post überprüft außerdem die Einhaltung der Lizenzbedingungen und -auflagen sämtlicher lizenzierter Mobilfunknetze.
14. Lizenzen für Übertragungswege und für Sprachtelefondienst
Stand: 30. Juni 1998
rd. 200 Lizenzen Klasse 3 und 4
- Klasse 3 (Übertragungsege) 110
- Klasse 4 (Sprachtelefondienst mit eigenem Netz) 93
Diese über 200 Lizenzen der Klasse 3 und 4 befinden sich in der Hand von 120 Unternehmen (etliche Unternehmen besitzen sowohl Lizenzen der Kl. 3 und 4). Etwa 50% der Unternehmen sind Ausgründungen von Energieversorgern / Stadtwerken / Sparkassen.
15. Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen
Die in der Regulierungsbehörde erfaßten Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen sind im letzten Halbjahr um 16% auf 1 276 angewachsen. In der Registrierung der Unternehmen sind sowohl lizenzfreie Anbieter als auch Lizenznehmer aller Art enthalten.
Hinweis:
Der Einbruch in der Darstellung zu Anfang des Jahres 1998 erklärt sich aus einer Revision der Anbieter und Angebote (Eliminierung von inzwischen nichtgewerblichen Angeboten, unzutreffenden Angaben und von Karteileichen)
16. Marktentwicklung Sprachtelefondienst
Über 90 Lizenzen wurden bisher für Sprachtelefondienste erteilt. Bundesweit betätigen sich rund 113 Unternehmen als Verbindungsnetzbetreiber mit einer eigenen Zugangskennzahl.
Die zahlreichen Angebote der konkurrierenden Telekommunikationsunternehmen werden von den Verbrauchern rege genutzt, überwiegend Call-by-Call.
Die neuen Anbieter kamen gegen Ende des ersten Halbjahres auf ein Gesprächsvolumen von knapp 30 Mio. Minuten pro Tag. Bei den Angeboten der neuen Wettbewerber handelt es sich überwiegend um Ferngespräche. In diesem Marktsegment erreichen die neuen Anbieter bereits nach einem halben Jahr einen Anteil am Gesamtaufkommen der täglichen Gesprächsminuten von nahezu 12 %.
Inländische Fernverbindungen zur Hauptverkehrszeit (9.00 bis 12.00 Uhr) an Werktagen sind heute standardmäßig (für jedermann, ohne Volumenrabatte) bis zu 70% günstiger zu haben als noch Ende letzten Jahres vor Beginn des Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt. Trotz des Wettbewerbs ist auch das Gesprächsminutenvolumen der DT AG weiter gestiegen.
17. Marktentwicklung Mietleitungen
Der Markt für Mietleitungen ist bereits seit Mitte 1996 geöffnet. Nachdem inzwischen 110 Lizenzen der Klasse 3 bestehen, nehmen die Marktangebote von alternativen Übertragungswegen rapide zu.
Zwar haben die Wettbewerber der DTAG bereits im Vorjahr einen Umsatzanteil im Mietleitungsgeschäft von über 10 % verbuchen können (einschl. Wiederverkauf), dennoch kam das Mietleitungsgeschäft auf der Basis selbst betriebener Übertragungswege vor der vollständigen Marktliberalisierung noch nicht recht in Gang. Hier liegt noch erhebliches Potenzial.
Ende des ersten Halbjahres 1998 ist nunmehr festzustellen, daß bei den alternativen Festnetzbereibern die Nachfrage nach preiswerten Mietleitungen deutlich zugenommen hat. Die Ursachen liegen zum einen im weiteren Netzausbau der Lizenznehmer und damit in Verbesserungen auf der Angebotsseite und zum anderen in der zunehmenden Zahl von Telefondienstanbietern, ferner dem größeren Bandbreitenbedarf im Internet, der Nachfrage von günstigen Datenverbindungen durch mittelständische und kleinere Betriebe sowie dem erhöhten Leitungsbedarf für Corporate Networks. Nicht zuletzt aber hat der Preisrückgang für Mietleitungen nachhaltig zu dieser Entwicklung beigetragen.
Das Kostenniveau der Mietleitungen der DTAG, deren Standardübertragungswege der Entgeltregulierung unterliegen, ist bezogen auf den OECD-Warenkorb seit Anfang des Jahres um bis zu 25 % gefallen.
Im einzelnen ist das Kostenniveau der Mietleitungsarten
- 64 kbit/s um 5,2 %,
- 2Mbit/s um 10,64 %,
- 34 kbit/s um 21,95 % und
- 140 Mbit/s um 25,11 %
gesenkt worden (jeweils bezogen auf den OECD-Warenkorb).
18. Marktentwicklung Mobilfunk
Die Zahl der Telefonkunden im digitalen zellularen Mobilfunk hat seit Anfang des Jahres um 29,5 % auf nunmehr 10,1 Mio. Kunden zugenommen.
Für das nächste Halbjahr zeichnet sich ein neuer Wettbewerbsschub ab. Es kommt wieder Bewegung in die Mobilfunktarife.
19. Marktentwicklung im gesamten Telekommunikationsbereich
100 Mrd DM Marktvolumen wird der deutsche Telekommunikationsmarkt in diesem Jahr erreichen. Das Marktwachstum im Telekommunikationsbereich beträgt derzeit in Europa 8 %, bei den Telefondiensten in Deutschland 10 %.
In der Informationswirtschaft sind in den letzten beiden Jahren bereits 102.000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden. 91.000 weitere Arbeitsplätze werden nach Branchenangaben noch in diesem Jahr dazu kommen. Mittelfristig wird der Arbeitsplatzabbau bei der DTAG durch Beschäftigungszuwächse bei den neuen Wettbewerbern überkompensiert.