Zu­las­sung von TK-Ein­rich­tun­gen

Übertragung von Aufgaben der Zulassung von Telekommunikationseinrichtungen an private Unternehmen

Ausgabejahr 1998
Erscheinungsdatum 18.02.1998

Sieben Unternehmen der Privatwirtschaft erhalten Aufgaben der Zulassung von Telekommunikationseinrichtungen

Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Klaus-Dieter Scheurle überträgt heute sieben Unternehmen der Privatwirtschaft Aufgaben der Zulassung von Telekommunikationseinrichtungen nach § 59 des Telekommunikationsgesetzes. Rechtsgrundlage dafür ist die Beleihungs- und Akkreditierungsverordnung vom 10. Dezember 1997.

Bisher wurden Zulassungsvorgaben ausschließlich vom ehemaligen Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (zuletzt Bundesamt für Post und Telekommunikation) in Saarbrücken wahrgenommen, das seine Tätigkeit jetzt nach Bearbeitung der noch vorliegenden Anträge einstellt. Hersteller von Telekommunikationseinrichtungen können künftig wählen, wo ihre Einrichtungen zugelassen werden sollen. Folgende Unternehmen stehen dafür zu Verfügung:

BZT-ETS Certification GmbH
Storkower Str. 38c
15526 Reichenwalde bei Berlin 
(alle Bereiche)
nat. Kurzz.: ETS
BZT-Privat CETECOM GmbH
Postfach 10 04 43
66004 Saarbrücken 
(alle Bereiche)
nat. Kurzz.: XYZ
CETECOM GmbH
Im Teelbruch 122
45219 Essen 
(alle Bereiche)
nat. Kurzz.: CTC
Ingenieurbüro EMCC Dr. Rasek
Moggast 72-74
91320 Ebermannstadt 
(Nichtöffentlicher Funk)
nat. Kurzz.: EMC
LGA Landesgewerbeanstalt Bayern
Tillystraße 2
90431 Nürnberg 
(Nichtöffentlicher Funk)
nat. Kurzz.: LGA
TÜV PRODUCT SERVICE GmbH
Ridlerstr. 31
80339 München 
(alle Bereiche)
nat. Kurzz.: TPS
TÜV Rheinland Product Safety GmbH
Am Grauen Stein
51105 Köln
(Analoger Netzzugang und
analoge Dienste,
Drahtgebundene digitale
Kommunikation)
nat. Kurzz.: TRS

Damit ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Öffnung des Marktzugangs im Bereich der Telekommunikationsendeinrichtungen getan. Durch die größere Anzahl von Zulassungsstellen ist für die Hersteller der Marktzugang wesentlich erleichtert.


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