Über­nah­me BZT

BZT in privaten Händen

Ausgabejahr 1998
Erscheinungsdatum 18.02.1998

Laborbereich des ehemaligen BZT durch CETECON GmbH übernommen

Die CETECON GmbH, eine Tochter der Cubis AG Essen und die DETECON GmbH, Bonn, eine 49 % Tochter der Deutschen Telekom AG, hat den gesamten Laborbereich des ehemaligen BZT übernommen. Die Firma will künftig unter "BZT privat CETECOM GmbH" firmieren.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) führt nach dem erfolgten Verkauf der Laboreinrichtungen nicht mehr die Aufgaben eines akkreditierten Prüflabors nach der Telekommunikationszulassungsverordnung bzw. dem EMV-Gesetz aus. Weiterhin hat sie auch die Tätigkeit als eine "zuständige Stelle" im Sinne des EMV-Gesetzes eingestellt. Damit ist der folgerichtige Schritt getan, die Tätigkeiten, die bisher bereits im Wettbewerb erbracht wurden, aus dem Hoheitsbereich völlig auszugliedern. Eingeleitet wurde die Maßnahme durch einen im Dezember 1997 geschlossenen Vertrag zwischen der Bundesregierung und dem privaten Interessenten.

Zulassungen in der Telekommunikation: Da im Dezember 1997 auch die Beleihungs- und Akkreditierungsverordnung (BAkkrV) zu Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten ist, kann die Aufgabe der "benannten Stelle" nach dem TKG künftig von "beliehenen" privaten Unternehmen, die bei der Erledigung dieser Aufgaben hoheitlich tätig werden, "im Wettbewerb" übernommen werden. Sobald gemäß der BAkkrV private Unternehmen "beliehen" worden sind, wird sich die Reg TP aus dem Aufgabenbereich als Zulassungsstelle für Telekommunikationsgeräte völlig zurückziehen.

Die Tätigkeit als "benannte Stelle" im Sinne des EMV-Gesetzes wird aber vorerst noch bis zu einer anderweitigen Regelung von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wahrgenommen.


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