Vor­läu­fi­ge An­ord­nung ge­mäß § 96 Post­ge­setz

Erscheinungsdatum 18.09.2024

Vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag auf Eintragung ins Anbieterverzeichnis nach § 4 Postgesetz

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