Offshore-Netzumlage
Die Offshore-Netzumlage (ehemals Offshore-Haftungsumlage) ist seit 2013 ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbraucher. Sie wird als gesonderter Betrag auf der Stromrechnung ausgewiesen.
Die Umlage wurde wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt, die für den verspäteten Anschluss an das Übertragungsnetz an Land oder wegen lang andauernder Netzunterbrechungen zu zahlen sind. Seit dem 1. Januar 2019 enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen, die dann nicht mehr in den Netzentgelten enthalten sind.
Die Umlage wird von den betroffenen Übertragungsnetzbetreibern (TenneT TSO GmbH und 50Hertz Transmission GmbH) auf Grundlage von § 17f Abs. 4 EnWG ermittelt.
Entwicklung der Umlage
Jahr | Offshore-Netzumlage in ct/kWh |
---|---|
2023 | 0,591 |
2022 | 0,419 |
2021 | 0,395 |
2020 | 0,416 |
2019 | 0,416 |
2018 | 0,037 |
2017 | - 0,028 |
2016 | 0,040 |
2015 | - 0,051 |