Nor­mal­la­de­punkt

An einem Normalladepunkt kann Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 Kilowatt geladen werden (§ 2 Abs. 7 LSV).

Normalladepunkte können sowohl mit der Möglichkeit des Wechselstrom- oder des Gleichstromladens aufgebaut sein.

Mastodon