Mess­stel­len­be­trei­ber (grund­zu­stän­di­ger)

Das ist in der Regel der Netzbetreiber vor Ort, der für den Einbau, Betrieb und die Wartung von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen - aber auch für die analogen Ferraris-Zähler - verantwortlich ist.

Der Netzbetreiber kann diese Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme an ein anderes Unternehmen übertragen (§ 41 MsbG). Jedoch bleibt die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb mit analogen Ferraris-Zählern in jedem Fall beim örtlichen Netzbetreiber.

Messstellenbetreiber müssen auf der Energierechnung genannt werden.

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