Markt­lo­ka­ti­on

Die Marktlokation
  • entspricht einer Einspeise- bzw. Entnahmestelle im Sinne der Stromnetz- bzw. Gasnetzzugangsverordnung (StromNZV/GasNZV).
    In der Marktlokation wird Energie entweder erzeugt oder verbraucht.
  • ist mit mindestens einer Leitung mit einem Netz verbunden.
  • wird durch eine eindeutige ID identifiziert.

Die Marktlokations-ID

  • darf nicht mehr verändert werden, solange die Marktlokation existiert.
  • wird durch den Netzbetreiber vergeben.
  • muss auf der Rechnung angegeben werden.

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