La­de­säu­len­ver­ord­nung (LSV)

Am 17. März 2016 trat die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung, kurz LSV) in Kraft.

Sie definiert Mindestanforderungen an öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur und schreibt die Anzeige von öffentlich zugänglichen Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur vor.

Seit ihrem Geltungsbeginn am 13.04.2024, werden die meisten Anforderungen unmittelbar in der AFIR definiert und finden sich daher nicht mehr im Verordnungstext der Ladesäulenverordnung.

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