Kon­zes­si­ons­ab­ga­be

Gemeinden erhalten von Energie-Netzbetreibern eine Konzessionsabgabe (KA) als Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Straßen und Wege zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen.

Die Höhe ist in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt und richtet sich nach Ihrem Energieliefervertrag und teilweise auch nach der Einwohnerzahl der Gemeinde.

Die KA-Sätze finden Sie in § 2 KAV.

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