KWKG-Umlage
Die KWKG-Umlage ist Teil des Strompreises und wird auf die Netzentgelte aufgeschlagen.
KWK-Anlagen erzeugen in einem Verbrennungsprozess gleichzeitig Strom und Wärme.
Mit der KWKG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an den Anlagenbetreiber. Auf Basis des derzeit gültigen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beträgt die Umlage für Letztverbraucher mit einem Verbrauch unter 1 Million kWh/Jahr (= nichtprivilegierte Letztverbräuche) die in der Tabelle angegebenen Werte.
Entwicklung der Umlage
Im Jahr 2024 beträgt die KWKG-Umlage 0,275 ct/kWh.
Jahr | Umlage in ct/kWh |
---|---|
2023 | 0,357 |
2022 | 0,378 |
2021 | 0,254 |
2020 | 0,226 |
2019 | 0,280 |
2018 | 0,345 |
2017 | 0,438 |
2016 | 0,445 |
2015 | 0,254 |
Weitere Informationen finden Sie auf der ÜNB-Website.