Haus­halts­kun­din/Haus­halts­kun­de (Ener­gie)

Haushaltskundinnen bzw. -kunden nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Strom und Gas) sind Letztverbraucher, die Energie

  • überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt

    und/oder

  • für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke bis zu einem Jahreseigenverbrauch von 10.000 kWh

kaufen.

§ 3 Nr. 22 EnWG

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