Haushaltskundin/Haushaltskunde (Energie)
Haushaltskundinnen bzw. -kunden nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Strom und Gas) sind Letztverbraucher, die Energie
überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt
und/oder
- für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke bis zu einem Jahreseigenverbrauch von 10.000 kWh
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