Grund­ver­sor­ger

Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen (Lieferant), das vor Ort (in einem Netz der allgemeinen Versorgung) die meisten Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom bzw. Gas beliefert. Der Grundversorger wird alle drei Jahre vom Netzbetreiber festgestellt.

Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden.

Der Grundversorger muss alle Haushaltskundinnen und -kunden zu den veröffentlichten „allgemeinen Bedingungen und Preisen“ versorgen.

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