Er­satz­ver­sor­ger (Ener­gie)

Identisch mit dem örtlichen Grundversorger.

Der Grundversorger führt in seiner Funktion als Ersatzversorger die Ersatzversorgung für maximal drei Monate durch.

Er teilt den Anfangs- und Endzeitpunkt der Ersatzversorgung mit. Dies ist mit dem Hinweis verbunden, dass spätestens nach Ende der Ersatzversorgung (Ablauf der drei Monate) ein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen werden muss.

Während der dreimonatigen Ersatzversorgung kann jederzeit einen Lieferantenwechsel vorgenommen werden. Da die Ersatzversorgung ein vergleichsweise teurer Tarif ist, ist es grundsätzlich empfehlenswert, möglichst schnell einen neuen Lieferanten zu suchen und ihn mit der Energiebelieferung zu beauftragen.

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