Ersatzversorger (Energie)
Der örtliche Grundversorger ist auch für die Ersatzversorgung zuständig.
In seiner Funktion als Ersatzversorger führt er die Ersatzversorgung für maximal drei Monate durch.
Er teilt den Anfangs- und Endzeitpunkt der Ersatzversorgung mit. Dies ist mit dem Hinweis verbunden, dass spätestens nach Ende der Ersatzversorgung (Ablauf der drei Monate) ein neuer Energieliefervertrag abgeschlossen werden muss.
Während der dreimonatigen Ersatzversorgung kann jederzeit ein Lieferantenwechsel vorgenommen werden. Da die Ersatzversorgung ein vergleichsweise teurer Tarif ist, ist es grundsätzlich empfehlenswert, möglichst schnell einen neuen Lieferanten zu suchen und ihn mit der Energiebelieferung zu beauftragen.