Ener­gie­lie­fe­rant

Der Energielieferant beliefert Sie mit Strom bzw. Gas. Es handelt sich um Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise auf den Vertrieb von Energie zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern ausgerichtet ist (§ 3 EnWG).
Sie können Ihren Strom- und Gaslieferanten frei wählen.

Energielieferanten, die Haushaltskunden beliefern wollen, müssen dies anzeigen. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht eine Liste der angezeigten Lieferanten Liste der angezeigten Energielieferanten (pdf / 634 KB) .

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