Clea­ring­stel­le EEG/KWKG

Die Clearingstelle klärt neutral und unabhängig Rechtsfragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und vermittelt außergerichtlich in Streitfällen. Anlagenbetreiber und andere Marktakteure können sich an die Clearingstelle wenden, wenn sie beispielsweise Fragen zum Vergütungsanspruch, den Anschlussbedingungen oder zur Eigenversorgung haben.

Das Angebot reicht von der Klärung in Einzelfällen (gegen Entgelt) bis zu Empfehlungsverfahren, in denen Fragen behandelt werden, die viele Marktakteure betreffen.

Inzwischen beantwortet die Clearingstelle auch Fragen rund um die Messung des von Erneuerbaren-Energien-Anlagen erzeugten oder verbrauchten Stroms. Seit 2017 darf sie in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesnetzagentur förmliche Verfahren zum Messstellenbetriebsgesetz durchführen.

Die Clearingstelle wurde 2007 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingerichtet und wird heute im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie betrieben, ist jedoch nicht weisungsgebunden.

Kontakt:
Clearingstelle EEG/KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
E-Mail: post@clearingstelle-eeg-kwkg.de
Fax: 030 - 206 14 16-79

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