An­schluss­nut­ze­rin bzw. -nut­zer (Strom/Gas)

Anschlussnutzende Person ist, wer zur Entnahme von Strom bzw. Gas aus dem Netz den Anschluss nutzt. Meistens ist das die Mieterin bzw. der Mieter.

Als Eigentümerin bzw. Eigentümer eines selbst genutzten Hauses sind Sie gleichzeitig anschlussnutzende und anschlussnehmende Person.

Gesetzliche Grundlage: Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) bzw. Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

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