Ver­ord­nung über den Auf­bau der Infrastruktur für al­ter­na­ti­ve Kraft­stof­fe (AFIR) und zur Auf­he­bung der Richt­li­nie 2014/94/EU

Die AFIR (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) legt erstmals verbindliche nationale Ziele für den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe für Straßenfahrzeuge, Züge, Schiffe und stationäre Luftfahrzeuge in der Europäischen Union fest. Zudem werden technische Spezifikationen und Anforderungen definiert, die durch die Betreiber öffentlich zugänglicher Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe umzusetzen sind. Die AFIR gilt seit dem 13.04.2024.

Die Anforderungen an Betreiber von Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge finden sich insbesondere im Artikel 5 sowie dem Anhang II der AFIR.

Interessante Links

Pfeil nach links
Pfeil nach rechts
Mastodon