Neuverpflichtungsaktion
Die Vorbereitungen zu den erforderlichen Neuverpflichtungen sind nun abgeschlossen, sodass die Bundesnetzagentur sich jetzt mit allen bisherigen Datenlieferanten bezüglich einer Neuverpflichtung in Verbindung gesetzt hat.
Dies ist notwendig, da am 01.12.2021 das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten ist. Durch die TKG-Novelle haben sich für die Datenlieferanten Änderungen ergeben. Konkret werden künftig weitere Einrichtungen und zusätzliche Informationen erfasst. Die Einsichtnahme- und Datenlieferungsbedingungen mussten somit neu gefasst werden. Die bisherigen Verträge bzw. Verpflichtungsbescheide entsprechen somit nicht mehr den neuen gesetzlichen Anforderungen. Aus diesem Grund müssen neue Verpflichtungsgrundlagen erlassen werden. Nach wie vor kann der Erlass einer einseitigen Verpflichtung durch einen gemeinsamen Vertragsschluss ersetzt werden.
FAQ
Informationen zur Neuverpflichtungsaktion
Welche Dokumente sind in diesem Kontext relevant?
Welche Neuerungen gibt es?
Was ist der nächste Schritt?
Wann und wie erfolgt die Datenlieferung?
Wie können Daten für ISA+ geliefert werden?
Woher erhalte ich weitere Informationen?
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Kontakt
Infrastrukturatlas - Zentrale Informationsstelle
Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
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