Mel­dung Kom­mu­nika­tions­bevollmächtigte / Ansprech­per­so­n­en IT-Sicher­heit

Um als Strom- und Gasnetzbetreiber am Datenaustausch im Rahmen einzelner durch das EEG und EnWG vorgeschriebener Datenerhebungen, -übermittlungen und Antragsstellungen teilzunehmen, müssen bei der Bundesnetzagentur neben den Unternehmensdaten im Marktstammdatenregister auch die Daten eines Kommunikationsbevollmächtigten registriert sein.

Registrierung als Strom- und Gasnetzbetreiber

Neue Unternehmen müssen sich spätestens zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme im Marktstammdatenregister registrieren. Aufgrund der notwendigen Legitimierung ist eine sofortige Registrierung nach dem Erhalt der §4 EnWG-Genehmigung vorteilhaft.

Auch Änderungen der Unternehmensdaten sind dort innerhalb eines Monats nach Eintritt des Ereignisses vorzunehmen.

Meldung Kommunikationsbevollmächtigte / Ansprechpersonen IT-Sicherheit

Nach erfolgreicher Registrierung im Marktstammdatenregister wird Ihnen automatisch das Formular für Kommunikationsbevollmächtigte und Ansprechpersonen IT-Sicherheit zugesandt. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Bundesnetzagentur (Referat 625, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) gesandt werden.

Füllen Sie das interaktive Formular entweder direkt mit einem PDF-Reader aus oder drucken Sie es aus und tragen die Informationen anschließend handschriftlich gut lesbar ein.

Formular für Änderungen

Ausnahme: Bei Kleinständerungen, wie z. B. die Änderung des Nachnamens eines KBV oder Korrekturen reicht eine E-Mail an Poststelle-Energie@bnetza.de aus.

Sperren von Zugangsdaten

Bei Verlust der Zugangsdaten für das Energiedaten-Portal oder bei Verdacht des unbefugten Gebrauchs kann die Sperrung der Zugangsdaten unter der Telefonnummer 0228/14-5655 beantragt werden.

Antrag auf Netznummern

Einige Datenerhebungen - wie z. B. die Entgeltgenehmigungsverfahren oder zu Last-, Struktur- und Absatzdaten - erfordern bei einigen Netzbetreibern eine differenzierte Darstellung. Ob und wie Sie eine Netznummer beantragen, entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Netznummern (pdf / 37 KB).

Antrag auf Verpächter-Nummern

Um in Anträgen zur Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG die Überlassung betriebsnotwendiger Infrastruktur abbilden zu können, müssen vom Antragsteller (Pächter) Verpächter-Nummern beantragt werden. Diese sind Voraussetzung für die Übermittlung der Angaben an die Bundesnetzagentur. Daher müssen Verpächter-Nummern nur von den Netzbetreibern beantragt werden, die ihre Entgeltgenehmigungsanträge bei der Bundesnetzagentur stellen müssen.

Für jedes der überlassenen Netze muss ein separater Antrag gestellt werden.

Andere Marktrollen

Für die Meldung als Stromerzeuger, Strom- bzw. Gas-Lieferant, Messstellenbetreiber oder Gas-Speicherbetreiber benutzen Sie bitte den Stammdatenerhebungsbogen – Monitoring Energie (pdf / 1 MB) .

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