Aktuelles
Aktuelle Mitteilungen der Beschlusskammer 9
Einleitung des Festlegungsverfahrens „MARGIT 2026“ (BK9-24/612)
Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach Art. 28 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 (Az.: BK9-24/612 – „MARGIT 2026“) eingeleitet. Es dient der jährlichen Festlegung von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren. Diese Berechnungsfaktoren werden von Fernleitungsnetzbetreibern bei ihrer Entgeltbildung für das Kalenderjahr 2026 zu berücksichtigen sein. Nähere Informationen finden Sie hier.
[16.10.2024]
Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich der Festlegung eines wirksamen Ausgleichsmechanismus zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern innerhalb des bundesweiten Marktgebiets gemäß Art. 10 Abs. 3 S. 1 der Verordnung (EU) 2017/460
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 und 3 EnWG i.V.m. Art. 6 Abs. 11 und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 i.V.m. Art. 10 Abs. 3 S. 1 der Verordnung (EU) 2017/460 („AMELIE 2026“) eingeleitet.
[02.10.2024]
Ältere Mitteilungen
- Verfahren zur Teilaufhebung von Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern (BK9-19/613-1-R, BK9-19/613-2-R, BK9-19/613-3-R, BK9-19/613-4-R und BK9-19/613-5-R)
Die Beschlusskammer 9 hat ein Verfahren zur Aufhebung von Tenorziffer 7 der Festlegung von Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern (BK9-19/613-1 bis BK9-19/613-5 vom 25.11.2019) eingeleitet. Hintergrund der Aufhebung der Tenorziffer 7 der entsprechenden Festlegungen ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember vergangenen Jahres (EnVR 50/21). Gegenstand der Tenorziffer 7 der Festlegungen BK9-19/613-1 bis BK9-19/613-5 ist die Frist zur Übermittlung des Prüfberichts.
[25.09.2024]
- Kapitalkostenaufschlag nach § 10a ARegV für 2025
Die Beschlusskammer hat in Zusammenhang mit der Festlegung KANU 2.0 zum Verfahren „Kapitalkostenaufschlag nach § 10a ARegV“ für die Gasnetzbetreiber einen neuen Erhebungsbogen für 2025 veröffentlicht. Den Erhebungsbogen finden Sie hier.
[25.09.2024]
- Entscheidung im Verfahren zur Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) (BK9-24/614-1, BK9-24/614-2, BK9-24/614-3, BK9-24/614-4)
Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen abgeschlossen. Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und den Beschlusstext finden Sie hier.
Die Festlegung wird auch im Amtsblatt Nr. 19/2024 vom 02.10.2024 öffentlich bekannt gemacht.
[25.09.2024]
Verfahren zur Teilaufhebung von Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern (BK9-19/613-1-R, BK9-19/613-2-R, BK9-19/613-3-R, BK9-19/613-4-R und BK9-19/613-5-R)
Die Beschlusskammer 9 hat ein Verfahren zur Aufhebung von Tenorziffer 7 der Festlegung von Vorgaben von zusätzlichen Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern (BK9-19/613-1 bis BK9-19/613-5 vom 25.11.2019) abgeschlossen.
Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und den Beschlusstext finden Sie hier.
Die Festlegung wird auch im Amtsblatt Nr. 19/2024 vom 02.10.2024 öffentlich bekannt gemacht.
[25.09.2024]
Entscheidung im Festlegungsverfahren „BEATE 2.1“ (BK9-24/608)
Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Festlegung zur Änderung des Beschlusses BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE 2.0“) und zur Aufhebung des Beschlusses BK9-20/608 vom 16.10.2020 abgeschlossen (BK9-24/608, „BEATE 2.1“). Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und den Beschlusstext finden Sie hier.
Die Festlegung wird auch im Amtsblatt Nr. 17/2024 vom 04.09.2024 öffentlich bekannt gemacht.
[28.08.2024]
- Biogasumlage
Die Beschlusskammer 9 hat den Erhebungsbogen für die Meldung der Ist-Kosten aus 2023 und der Plan-Kosten für 2025 für die Biogasumlage veröffentlicht.
Den EHB finden Sie hier.
[12.08.2024]
- Festlegungsverfahren zur Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0)
Die Beschlusskammer hat mehrere Festlegungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 1, S. 4 Nr. 1 f) und S. 5 EnWG und § 21a Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1, S. 3 Nr. 11 und 12 sowie S. 4 EnWG zur Geltung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen der Festlegung zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) eingeleitet und stellt den Festlegungsentwurf zur Konsultation. Die Verfahren betreffen Gasverteilernetzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein (Organleihe). Nähere Informationen zu den Verfahren finden Sie hier.
[24.07.2024]
- Konsultation der Festlegung „BEATE 2.1“ (BK9-24/608)
Die Beschlusskammer 9 hat am 24.06.2024 die Konsultation der Festlegung zur Änderung des Beschlusses BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE 2.0“) und zur Aufhebung des Beschlusses BK9-20/608 vom 16.10.2020 eingeleitet (BK9-24/608, „BEATE 2.1“). Die Konsultationsfrist endet am 12.07.2024. Nähere Informationen zum Verfahren und den Festlegungsentwurf finden Sie hier.
[24.06.2024]
Entscheidung im Festlegungsverfahren „MARGIT 2025“ (Az.: BK9-23/612)
Die Beschlusskammer 9 hat das Verfahren zur Festlegung der Höhe von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren abgeschlossen. Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und den Beschlusstext finden Sie hier.
Die Festlegung wird auch im Amtsblatt Nr. 11/2024 vom 05.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.
[28.05.2024]
Genehmigung von Entgelten und Kosten für LNG-Anlagenbetreiber
Die Beschlusskammer hat zur Durchführung der Antragsverfahren hinsichtlich der Genehmigung der Entgelte und Kosten nach § 23a EnWG i.V.m. §§ 14 ff. LNGV für die LNG-Anlagenbetreiber einen neuen Erhebungsbogen sowie ein aktualisiertes Hinweispaper veröffentlicht. EHB und Hinweispapier finden Sie hier.
[17.05.2024]
- Verfahren hinsichtlich der Anerkennung von Kosten für marktbasierte Instrumente sowie für Kapazitätsrückkäufe als volatile Kostenanteile im Sinne des § 11 Abs. 5 ARegV („KOMBI 2.0“, BK9-23/606)
Die Beschlusskammer hat das Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV zur Anerkennung von Kosten für marktbasierte Instrumente sowie für Kapazitätsrückkäufe als volatile Kostenanteile im Sinne des § 11 Abs. 5 ARegV abgeschlossen. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
[08.05.2024]
- Verfahren hinsichtlich der Änderung des Beschlusses BK9-18/608 vom 29.03.2019 betreffend die Vorgaben zur Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie Vorgaben zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE 2.0“) und hinsichtlich der Aufhebung des Beschlusses BK9-20/608 vom 16.10.2020 („BEATE 2.1“, BK9-24/608)
Die Beschlusskammer hat das Verfahren nach § 29 Abs. 2 S. 1 EnWG sowie § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. §§ 13 Abs. 3, 15 Abs. 2 bis 7 und 30 Abs. 2 Nr. 7 GasNEV zur Anpassung von „BEATE 2.0“ an die Festlegung „MARGIT 2025“ (BK9-23/612) eingeleitet. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
[08.05.2024]
- Verlängerung bestimmter Regelungen der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports („VOLKER“, BK9-22/606-1 bis BK9-22/606-5)
Die Beschlusskammer hat ein Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 4a ARegV abgeschlossen und verlängert bestimmte Regelungen der Festlegung zur Einstufung verschiedener Kostenarten im Zusammenhang mit dem Erdgastransport als volatile Kostenanteile. Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
[26.04.2024]
- Veröffentlichung der Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu der LNG-Anlage Stade 01
Die Beschlusskammer 9 hat den Antrag der Deutschen Energy Terminal GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu der LNG-Anlagen Stade 01 (BK9-23/103-LNG) beschieden. Den Beschluss finden sie hier.
[09.04.2024]
- Veröffentlichung der Stellungnahmen zum Festlegungsentwurf „MARGIT 2025“
Die Beschlusskammer 9 hat die im Konsultationsverfahren zur Festlegung „MARGIT 2025“ eingegangenen Stellungnahmen veröffentlicht. „MARGIT 2025“ (BK9-23/612) dient der Bestimmung von Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen und von saisonalen Faktoren.
[09.04.2024]
- Einleitung eines Verfahrens und Konsultation der Verlängerung bestimmter Regelungen der Festlegung BK9-22/606 (Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports; „VOLKER“)
Die Beschlusskammer 9 hat ein Verfahren zur Verlängerung bestimmter Regelungen der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte des Erdgastransports eingeleitet und stellt den Beschlussentwurf hiermit zur Konsultation.
[28.03.2024]
- Konsultation der Festlegung „MARGIT 2025“ (BK9-23/612)
Die Beschlusskammer 9 hat am 12.03.2024 die Konsultation zur Festlegung von Multiplikatoren für unterjährige Kapazitätsprodukte, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen und von saisonalen Faktoren eingeleitet (BK9-23/612, „MARGIT 2025“). Die Konsultationsfrist endet am 02.04.2024. Nähere Informationen zum Verfahren und den Festlegungsentwurf finden Sie hier.
[12.03.2024]
- Veröffentlichung der Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu den LNG-Anlagen Wilhelmshaven 01 bzw. Brunsbüttel 01
Die Beschlusskammer 9 hat die Anträge der Deutschen Energy Terminal GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zu den LNG-Anlagen Wilhelmshaven 01 (BK9-23/101-LNG) bzw. Brunsbüttel 01 (BK9-23/102-LNG) beschieden. Die jeweiligen Beschlüsse finden Sie hier.
[31.01.2024]
Date of modification: 2024.10.07