So­lar­wech­sel­rich­tern für Bal­ko­n­an­la­gen (Fa. DEYE)

Die Bundesnetzagentur hält die Anpassungen an Solarwechselrichtern für Balkonanlagen der Firma DEYE für ausreichend.

Zum jetzigen Zeitpunkt und nach derzeitigem Kenntnisstand liegt kein Hinderungsgrund mehr für den Verkauf der Wechselrichter mit dem sogenannten Vorschalt-Relais (Produktserie SUN-M60G3-EU-Q0, SUN-M80G3-EU-Q0 und SUN-M100G3-EU-Q0) vor, sofern die angekündigten Änderungen vorgenommen werden. Diese sind unter anderem die Korrektur der Kennzeichnung auf dem Gerät, der Gebrauchsanleitung, sowie der Warnhinweise und der EU-Konformitätserklärung. Gleiches gilt für Wechselrichter, die bereits bei Verbraucherinnen und Verbrauchern in Betrieb waren und nun nachgerüstet werden.

Für Wechselrichter, die bereits installiert wurden: Die Bundesnetzagentur empfiehlt den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Nachrüstung der Wechselrichter vorzunehmen, die die Firma DEYE zur Verfügung stellt.
Für neue Wechselrichter im Handel: Neue Wechselrichter können nur mit Nachrüstung gekauft und verkauft werden.  

Hintergrund

Die Bundesetzagentur wurde Anfang Juli 2023 darauf aufmerksam, dass Solarwechselrichter für Balkonanlagen des Herstellers NINGBO DEYE INVERTER TECHNOLOGY Co., LTD eine Gefährdung für den Menschen darstellen können, weil ein wesentliches Bauteil, ein sogenanntes Relais, entgegen den vorgelegten Erklärungen des Herstellers nicht verbaut wurde.

Der Hersteller wurde zunächst aufgefordert, die Kundinnen und Kunden der betroffenen Geräte zu informieren und für bereits installierte Geräte die vorübergehende Trennung vom Netz zu gewährleisten. Weiter sollte geprüft werden, ob auch andere Geräte betroffen sind.

Marktüberwachung der Bundesnetzagentur

Es gelangen immer wieder Produkte an Verbraucherinnen und Verbraucher, die den europäischen Standards und Sicherheitsanforderungen nicht genügen.

Die Bundesnetzagentur führt regelmäßig Überprüfungen bei elektrischen Geräten und Funkprodukten durch. Die Überprüfungen finden sowohl online als auch im stationären Handel statt. Auch anonyme Testkäufe werden durchgeführt. Zudem gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit den Zollbehörden, um Produkte bereits an der EU-Außengrenze zu stoppen.

Auffällige Produkte dürfen nicht mehr angeboten werden. Für sie spricht die Bundesnetzagentur Vertriebsverbote aus. 

Online-Kauf: Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

  • Bestellen Sie online bei seriösen und bekannten Quellen. Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest.
  • Jeder Funkanlage (Geräte mit WLAN sind per Definition auch Funkanlagen) ist eine Kopie der EU-Konformitätserklärung mit dem Bezug zu der Richtlinie „2014/53/EU“ oder zumindest eine vereinfachte EU-Konformitätserklärung beizufügen. Prüfen Sie, ob es diese Erklärung gibt und ob diese auch den richtigen Bezug hat.
  • Prüfen Sie, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der Sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument angegeben werden.
  • Vergewissern Sie sich, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.
  • Prüfen Sie die Beschreibung des Produkts sorgfältig. Achten Sie insbesondere darauf, dass Hinweise auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen.
  • Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.
  • Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum Produkt. Seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und gern.
  • Achten Sie darauf, dass der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar ist.

Weitere Informationen zur Marktüberwachung der Bundesnetzagentur finden Sie hier.

Stand:  30.08.2023

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