Ver­mitt­lungs­dienst für ge­hör­lo­se und hör­ge­schä­dig­te Men­schen

Der Vermittlungsdienst ermöglicht gehörlosen und hörgeschädigten Menschen, Telefongespräche zu führen.

Wie funktioniert das?

Für hörbehinderte Menschen

Über einen PC mit einer Kamera oder über ein Smartphone beziehungsweise über ein Tablet wird eine Videoverbindung zu einem Gebärdensprachdolmetscher des Vermittlungsdienstes aufgebaut. Der hörbehinderte Mensch teilt dem Gebärdensprachdolmetscher in Gebärdensprache mit, wen er telefonisch erreichen möchte. Der Gebärdensprachdolmetscher wählt die gewünschte Nummer an. Wenn die angerufene Person das Gespräch annimmt, übersetzt der Dolmetscher das Telefonat für beide Gesprächspartner von deutscher Gebärdensprache in deutsche Lautsprache und umgekehrt.

Ähnlich verläuft die Nutzung des Vermittlungsdienstes beim Einsatz eines Schriftdolmetschers. In diesem Fall teilt der hörbehinderte Teilnehmer schriftlich seinen Telefonwunsch mit. Ein Schriftdolmetscher ruft dann den gewünschten Gesprächspartner an. Der Dolmetscher übersetzt dann die Gesprächsinhalte von deutscher Schriftsprache in deutsche Lautsprache und umgekehrt.

Für hörgeschädigte Endnutzer mit einer guten Lautsprachenkompetenz besteht die Möglichkeit, selbst mit dem angerufenen Teilnehmer zu sprechen. Die Antwort erhält der hörgeschädigte Endnutzer dann in Textform auf den Bildschirm.

Für hörende Menschen

Hörende können einen gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen anrufen, indem sie über eine Telefonverbindung Kontakt zu einem Gebärdensprachdolmetscher oder zu einem Schriftdolmetscher des Vermittlungsdienstes aufnehmen. Der Dolmetscher stellt die Verbindung zu dem gehörlosen oder hörgeschädigten Gesprächspartner her und übersetzt das Gespräch.

Wer stellt den Dienst zur Verfügung?

Die Telekommunikationsanbieter (Sprachkommunikationsdienste) haben gegenüber der Bundesnetzagentur erklärt, den Vermittlungsdienst nicht selbst zu erbringen zu wollen. Daher hat die Bundesnetzagentur eine Ausschreibung mit dem Ziel durchgeführt, ein Unternehmen mit der Erbringung des Dienstes zu beauftragen. Im Ergebnis erhielt die Tess - Sign & Script - Relay-Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH den Zuschlag, den Vermittlungsdienst weiterhin bis Ende März 2029 zu erbringen.

Wer trägt die Kosten des Vermittlungsdienstes?

Der Vermittlungsdienst kostet Geld. Da der Vermittlungsdienst erschwinglich sein soll, hat die Bundesnetzagentur veranlasst, dass die Gebühren für die private Nutzung des Dienstes ab 1. Januar 2019 gesenkt wurden.

Außerdem hat die Bundesnetzagentur festgelegt, dass jeder hörbehinderte Nutzer den Vermittlungsdienst derzeit privat monatlich 30 Minuten kostenlos in Anspruch nehmen kann. Die kostenfreie private Nutzung wird bis zum Jahr 2028 schrittweise weiter ausgedehnt, und zwar auf monatlich 40 Minuten im Jahr 2026, monatlich 50 Minuten im Jahr 2027 und monatlich 60 Minuten im Jahr 2028.

Anders als bei der beruflichen Nutzung des Vermittlungsdienstes reichen die Gesprächsgebühren für die private Nutzung bei Weitem nicht aus, um die Kosten des telefonischen Dolmetscherdienstes zu decken. Vielmehr finanzieren die Anbieter von Telekommunikationsdiensten den größten Teil der Kosten des privat genutzten Vermittlungsdienstes für Gehörlose und Hörgeschädigte. Um die Finanzierung des Vermittlungsdienstes für das Jahr 2025 sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur die von den Anbietern von Telekommunikationsdiensten zu leistenden Finanzierungsbeiträge berechnet und festgelegt.

Rechtliche Grundlage: § 51 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz

Ihre Fragen

Informationen zu Änderungen in den Bereitstellungszeiten oder den Tarifen für den Vermittlungsdienst (Gebärdensprachdolmetschen, Schriftdolmetschen) finden Sie auf der Homepage des Unternehmens www.tess-relay-dienste.de.

Ihre Fragen können Sie an die Bundesnetzagentur per Kontaktformular oder das Unternehmen richten, das den Vermittlungsdienst erbringt.

Kontakt

Das Kontaktformular beschleunigt die Bearbeitung: Es werden notwendige Angaben abgefragt, Sie können relevante Dokumente mit Nachweisen hochladen und Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erteilen.

Kundenschutz Telekommunikation
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn

Tel.: 0228 14 15 16

Rechtliche Grundlage

§ 51 Abs. 4 TKG

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