Vermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen
Der Vermittlungsdienst ermöglicht gehörlosen und hörgeschädigten Menschen, Telefongespräche zu führen.
Wie funktioniert das?
Für hörbehinderte Menschen
Über einen PC mit einer Kamera oder über ein Smartphone beziehungsweise über ein Tablet wird eine Videoverbindung zu einem Gebärdensprachdolmetscher des Vermittlungsdienstes aufgebaut. Der hörbehinderte Mensch teilt dem Gebärdensprachdolmetscher in Gebärdensprache mit, wen er telefonisch erreichen möchte. Der Gebärdensprachdolmetscher wählt die gewünschte Nummer an. Wenn die angerufene Person das Gespräch annimmt, übersetzt der Dolmetscher das Telefonat für beide Gesprächspartner von deutscher Gebärdensprache in deutsche Lautsprache und umgekehrt.
Ähnlich verläuft die Nutzung des Vermittlungsdienstes beim Einsatz eines Schriftdolmetschers. In diesem Fall teilt der hörbehinderte Teilnehmer schriftlich seinen Telefonwunsch mit. Ein Schriftdolmetscher ruft dann den gewünschten Gesprächspartner an. Der Dolmetscher übersetzt dann die Gesprächsinhalte von deutscher Schriftsprache in deutsche Lautsprache und umgekehrt.
Für hörgeschädigte Endnutzer mit einer guten Lautsprachenkompetenz besteht die Möglichkeit, selbst mit dem angerufenen Teilnehmer zu sprechen. Die Antwort erhält der hörgeschädigte Endnutzer dann in Textform auf den Bildschirm.
Für hörende Menschen
Hörende können einen gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen anrufen, indem sie über eine Telefonverbindung Kontakt zu einem Gebärdensprachdolmetscher oder zu einem Schriftdolmetscher des Vermittlungsdienstes aufnehmen. Der Dolmetscher stellt die Verbindung zu dem gehörlosen oder hörgeschädigten Gesprächspartner her und übersetzt das Gespräch.
Wer stellt den Dienst zur Verfügung?
Da die Anbieter gegenüber der Bundesnetzagentur erklärt haben, den Vermittlungsdienst nicht selbst zu erbringen, hat die Bundesnetzagentur – nach öffentlicher Konsultation der Bedarfsfestlegung – ein Unternehmen mit der Erbringung des Dienstes bis Ende 2024 beauftragt: die Tess - Sign & Script - Relay-Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH.
Der Vermittlungsdienst kostet Geld. Da der Vermittlungsdienst erschwinglich sein soll, hat die Bundesnetzagentur veranlasst, dass die Gebühren für die private Nutzung des Dienstes ab 1. Januar 2019 gesenkt wurden.
Außerdem hat die Bundesnetzagentur festgelegt, dass hörbehinderte Nutzer den Vermittlungsdienst privat monatlich 30 Minuten kostenlos in Anspruch nehmen können. Geplant ist, die kostenfreie private Nutzung schrittweise auszudehnen, und zwar auf monatlich 40 Minuten im Jahr 2026, monatlich 50 Minuten im Jahr 2027 und monatlich 60 Minuten im Jahr 2028.
Anders als bei der beruflichen Nutzung des Vermittlungsdienstes reichen die Gesprächsgebühren für die private Nutzung bei Weitem nicht aus, um die Kosten des telefonischen Dolmetscherdienstes zu decken. Die Anbieter von Telekommunikationsdiensten finanzieren den größten Teil der Kosten des privat genutzten Vermittlungsdienstes für Gehörlose und Hörgeschädigte. Um die Finanzierung des Vermittlungsdienstes für das Jahr 2024 sicherzustellen, hat die Bundesnetzagentur die von den Anbietern von Telekommunikationsdiensten zu leistenden Finanzierungsbeiträge berechnet und festgelegt.
Rechtliche Grundlage: § 51 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz
Ihre Fragen
Informationen zu Änderungen in den Bereitstellungszeiten oder den Tarifen für den Vermittlungsdienst (Gebärdensprachdolmetschen, Schriftdolmetschen) finden Sie auf der Homepage des Unternehmens www.tess-relay-dienste.de.
Ihre Fragen können Sie an die Bundesnetzagentur per Kontaktformular oder das Unternehmen richten, das den Vermittlungsdienst erbringt.
Kontakt
Das Kontaktformular beschleunigt die Bearbeitung: Es werden notwendige Angaben abgefragt, Sie können relevante Dokumente mit Nachweisen hochladen und Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erteilen.
Kundenschutz Telekommunikation
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn
Tel.: 0228 14 15 16
Rechtliche Grundlage
§ 51 Abs. 4 TKG