Mo­bil­funk­ver­sor­gung

Eine qualitativ hochwertige Mobilfunkversorgung ist für die private wie auch die geschäftliche Kommunikation und die Nutzung digitaler Dienste von essenzieller Bedeutung. Die Bundesnetzagentur verfolgt das Ziel, Anreize für eine möglichst flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zu schaffen sowie einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

In Kürze

  • Mobilfunk ist ein sogenanntes „Shared Medium“. Das bedeutet, dass sich die Nutzer in einem Antennensektor die verfügbare Bandbreite teilen. Die Nutzererfahrung kann je nach Standort, Vertrag, Endgerät und Auslastung der Funkzellen stark variieren.
  • Die Bundesnetzagentur teilt Mobilfunkfrequenzen zu und verknüpft diese mit Versorgungsauflagen. Damit nimmt sie indirekten Einfluss auf den Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland.
  • Die Bundesnetzagentur informiert im Mobilfunk-Monitoring über den Ausbau von Mobilfunknetzen in Deutschland. Die Daten stammen von den Netzbetreibern, unterliegen aber umfangreichen Prüfungsmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur.
  • Der Ausbau und Betrieb der Mobilfunknetze sowie die Wahl der Mast-Standorte ist grundsätzlich Sache der Mobilfunknetzbetreiber und nicht der Bundesnetzagentur.
  • Das Recht auf Versorgung garantiert den individuellen Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Dieser Anspruch kann neben Mobilfunk aber auch durch Festnetz- oder Satelliten-Dienste erfüllt sein.

Aufgaben der Bundesnetzagentur bei der Mobilfunkversorgung

Die Bundesnetzagentur schafft die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gute Netzabdeckung in Deutschland. Zusätzlich überwacht sie deren Einhaltung. Die wichtigsten Werkzeuge hierfür sind:

  • die Zuteilung von Mobilfunkfrequenzen
  • die damit verbundenen Auflagen zur Mobilfunkversorgung für die Betreiber
  • die Informationsangebote auf dem Gigabit-Grundbuch­.

Frequenzzuteilung und Festlegung von Versorgungsauflagen

Mobilfunkfrequenzen sind ein knappes öffentliches Gut. Ihre Zuteilung an die Mobilfunknetzbetreiber erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Diese Zuteilung wird mit konkreten Versorgungsauflagen verknüpft, welche die Unternehmen zum Netzausbau verpflichten.

So wurde die Verlängerung von Frequenznutzungsrechten im März 2025 mit neuen, ambitionierten Versorgungsauflagen verbunden. Diese zielen insbesondere auf eine bessere Versorgung im ländlichen Raum sowie entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ab. Die Netzbetreiber sind damit verpflichtet, bis Ende des Jahrzehnts eine nahezu flächendeckende Versorgung mit schnellem Mobilfunk zu realisieren.

Die aktuellen Auflagen verpflichten die Netzbetreiber unter anderem zur Erreichung folgender Ziele:

  • eine Versorgung von bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030,
  • eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
  • eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
  • eine Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s ab 2029 und
  • eine Versorgung aller Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030.

Die in den Versorgungsauflagen festgelegte Bandbreite gilt im Antennensektor und im Freien (Outdoor). Sie wird nicht pro Nutzer garantiert. Die Bundesnetzagentur macht den Netzbetreibern grundsätzlich keine Vorgaben, wie diese Ziele technisch umgesetzt werden.

Mobilfunk-Monitoring im Gigabit-Grundbuch

Die Bundesnetzagentur erhebt von den Mobilfunknetzbetreibern Informationen über die Mobilfunknetzabdeckung. Diese Informationen werden auf der Webseite des Gigabit-Grundbuchs anbieter- und technologiespezifisch (2G, 4G, 5G, 5G SA) in Form einer interaktiven Karte sowie statistischen Auswertungen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Die Mobilfunk-Monitoring-Karte sowie den Downloadbereich finden Sie hier.

Der FAQ-Bereich „Fragen & Antworten“ hält viele weitere Informationen zur Mobilfunkversorgung bereit.

Hinweis: Die Darstellung der Mobilfunk-Monitoring-Karte basiert auf den Angaben der Netzbetreiber zur Versorgung im Freien (Outdoor). Die tatsächliche Versorgungsqualität in Gebäuden (Indoor) kann hiervon abweichen.

Die Daten liegen in einem Gitternetz mit einer Zellgröße von 100x100 m vor. In der Realität kann die Signalstärke je nach Aufenthaltsort innerhalb einer Gitterzelle schwanken. Die Karte stellt somit eine Prognose der lokalen Netzabdeckung dar. Ausführliche Hintergründe dazu entnehmen Sie den Fragen und Antworten im Gigabit-Grundbuch.

Erfassung von Versorgungslücken

Die Bundesnetzagentur prüft die Daten der Mobilfunknetzbetreiber für das Mobilfunk-Monitoring auf Plausibilität. Dazu führt die Bundesnetzagentur unter anderem Messungen über den hauseigenen Prüf- und Messdienst in Referenzgebieten durch.

Verbraucherinnen und Verbraucher können die Bundesnetzagentur dabei unterstützen, die Netzqualität vor Ort zu analysieren. Mittels der Funktion „Funkloch-Erfassung“ innerhalb der mobilen Breitbandmessung-App können die Nutzer Gebiete mit unzureichender oder fehlender Netzabdeckung unmittelbar an die Bundesnetzagentur melden. Außerdem können Nutzer der App mit der Funktion „Breitbandmessung“ die vor Ort verfügbare mobile Bandbreite erfassen. Diese Daten unterstützen die Behörde bei der Identifizierung von Versorgungslücken und fließen in weitergehende Analysen ein.

Verbraucherinnen und Verbraucher finden die App Breitbandmessung im Google Play Store bzw. dem Apple App Store.

Grenzen der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur bei der Mobilfunkversorgung

Trotz ihrer zentralen Rolle für den Mobilfunkausbau in Deutschland gibt es Aspekte, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur fallen:

  • Keine Standortvorgabe: Der Netzausbau obliegt der unternehmerischen Entscheidung der Netzbetreiber. Mit den Versorgungsauflagen setzt die Bundesnetzagentur regelmäßig Maßgaben für den Netzausbau. Innerhalb dieser steht es den Unternehmen grundsätzlich frei, ihre Kriterien für die Auswahl von Mobilfunkstandorten zu bestimmen.
  • Datenbasiertes Überprüfen der Netzabdeckung: Die Meldungen von Versorgungslücken über die Breitbandmessung-App sind ein wichtiges Kontrollinstrument für die Bundesnetzagentur. Sie dienen der Überprüfung von Netzbetreiber-Angaben. Eine einzelne Meldung löst keine automatischen Prozesse zur Behebung aus, sondern erweitert die Datengrundlage, auf deren Basis die Bundesnetzagentur die Netzversorgung betrachtet.
  • Keine Durchsetzung von Geldansprüchen: Die Bundesnetzagentur setzt grundsätzlich keine Geldansprüche durch. Verbraucher müssen etwaige Ansprüche selbst durchsetzen, gegebenenfalls mit der Hilfe der Rechtsberatung, einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts. Vertragsfragen sind grundsätzlich dem Zivilrecht zuzuordnen. Das Recht auf Versorgung gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG).

Relevanz für den Mobilfunksektor:

Der Rechtsanspruch bezieht sich primär auf einen stationären Anschlusspunkt am Wohn- oder Geschäftsort. Die Versorgung kann über Festnetz-, Mobilfunk- oder Satellitentechnik sichergestellt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine flächendeckende mobile Versorgung. Weiterführende Informationen sind auf der Informationsseite zum Recht auf Versorgung verfügbar.

 Kurzfassung: Was Sie bei Mobilfunk-Problemen tun können

  • Mit der Mobilfunk-Monitoring-Karte im Gigabit-Grundbuch können Sie den erwartbaren Mobilfunkempfang an Ihrem Standort netzbetreiber- und technologieübergreifend prüfen. Bitte beachten Sie, dass es durch verschiedene Faktoren zu Abweichungen zwischen gemeldeter und tatsächlicher Versorgung kommen kann. Ausführliche Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten zur Karte. Auch die Mobilfunknetzbetreiber informieren über ihre Webseiten über die regional erwartbaren Leistungen.
  • Funklöcher können Sie über die Breitbandmessung/Funkloch-App für Android und iOS melden. Die aktuelle Funklochkarte finden Sie im Gigabit-Grundbuch.
  • Bei Empfangsproblemen in Gebäuden kann der Wechsel auf WLAN-Telefonie die Zuverlässigkeit von Sprachanrufen erhöhen.
  • Handelt es sich um eine Störung, melden Sie diese bitte direkt Ihrem Anbieter. Weitere Informationen zu Störungen finden Sie hier.
  • Mithilfe von Test-SIM-Karten können Sie den Empfang in den anderen Mobilfunknetzen unverbindlich prüfen und ggf. den Netzbetreiber wechseln.
  • Auch Ihre Kommune kann beim Mobilfunkausbau unterstützen. Informationen dazu finden Sie beim Gigabitbüro des Bundes.

Häufig gestellte Fragen zur Mobilfunkversorgung

Wo kann ich die aktuelle Mobilfunkversorgung an meinem Wohnort prüfen?

Mit der Mobilfunk-Monitoring-Karte im Gigabit-Grundbuch können Sie den erwartbaren Mobilfunkempfang an Ihrem Standort netzbetreiber- und technologieübergreifend prüfen. Bitte beachten Sie, dass es durch verschiedene Faktoren zu Abweichungen zwischen gemeldeter und tatsächlicher Empfangsstärke kommen kann.

Weshalb ist der Empfang unzureichend, obwohl die Karte des Mobilfunk-Monitoring eine Versorgung ausweist?

Hierfür kommen verschiedene Ursachen in Betracht:

  • Standort und Signaldämpfung: Die Karte zeigt die prognostizierte Versorgung im Außenbereich. Bauliche Gegebenheiten, wie Wände oder moderne Wärmeschutzverglasung sowie topographische Besonderheiten, wie Lagen im Tal oder dichte Wälder, können das Funksignal erheblich dämpfen oder blockieren.
  • Verwendetes Endgerät: Die technische Ausstattung des Endgeräts hat Einfluss auf die Empfangsleistung. Insbesondere ältere Mobilfunkgeräte unterstützen unter Umständen nicht alle modernen Frequenzbänder, was die Empfangsqualität beeinträchtigen kann.
  • Netzauslastung: Im Mobilfunk teilen sich mehrere Nutzer die verfügbare Netzkapazität. In Bereichen mit hohem Nutzeraufkommen, beispielsweise bei Großveranstaltungen, kann ein Mobilfunknetz seine Kapazitätsgrenzen erreichen, auch wenn prinzipiell eine Netzabdeckung besteht.

Generell stellt die Karte eine Prognose der lokalen Netzabdeckung dar, die auf den von den Mobilfunknetzbetreibern gelieferten Daten basiert. Ausführliche Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten zur Karte.

Wie kann ich ein Funkloch melden?

Die Smartphone-App Breitbandmessung bietet mit der Funktion „Funklöcher erfassen“ die Möglichkeit, Funklöcher zu dokumentieren und an die Bundesnetzagentur zu melden. Die App ermöglicht es, die augenblickliche Netzverfügbarkeit des Mobilfunknetzes zu erfassen. Sie finden die App für Android und iOS in den jeweiligen App Stores. Neben der Funklochmeldung können Sie die App auch nutzen, um die verfügbare Bandbreite an Ihrem Standort zu messen. Weitere Informationen zur Funktionsweise und den technischen Hintergründen der App entnehmen Sie den Fragen und Antworten zur Breitbandmessung.

Hinweis: Die Meldungen von Versorgungslücken über die Funkloch-App sind ein wichtiges Kontrollinstrument für die Bundesnetzagentur. Sie dienen der Überprüfung von Netzbetreiber-Angaben. Eine einzelne Meldung löst keine automatischen Prozesse zur Behebung aus, sondern erweitert die Datengrundlage, auf deren Basis die Bundesnetzagentur die Netzversorgung betrachtet.

Beachten Sie, dass die Bundesnetzagentur nur Funklöcher registrieren kann, die Verbraucher über die Breitbandmessung-App melden. Anderweitige Meldungen, etwa via E-Mail, sind nicht möglich.

Was kann ich tun, wenn der Mobilfunkanbieter seine Leistung nicht erbringt?

Erster Ansprechpartner bei unzureichender Mobilfunkleistung oder möglichen Störungen ist stets der Anbieter. Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde direkt an die Kundenbetreuung.

Als Verbraucher entscheiden Sie bei der Wahl Ihres Mobilfunkanbieters, welches Netz Sie nutzen möchten. Die diversen Anbieter von Mobilfunkdiensten nutzen jeweils eins der vier Mobilfunknetze der Telekom, Vodafone, Telefónica oder 1 & 1. Welche das sind, erfahren Sie vom jeweiligen Anbieter.

Die vorhandenen Mobilfunknetze unterscheiden sich hinsichtlich Netzabdeckung und -qualität. Ebenso werden auch die entsprechenden Tarife zu unterschiedlichen Preisen vermarktet. Je nach Versorgungssituation vor Ort könnte der Wechsel zu einem Anbieter in einem anderen Mobilfunknetz Abhilfe bei schlechtem Empfang schaffen. Über Test-SIM-Karten der Anbieter können Verbraucher die Versorgung vor Ort unverbindlich und gegebenenfalls kostenlos prüfen.

Möglicherweise haben Sie ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung oder eine Minderung. Alle Informationen dazu finden Sie im Verbraucherportal der Bundesnetzagentur.

Bitte beachten Sie, dass Sie etwaige Ansprüche auf Minderung oder eine Kündigung selbst durchsetzen müssen, gegebenenfalls mit der Hilfe der Rechtsberatung, einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts.

Vertragsfragen sind grundsätzlich dem Zivilrecht zuzuordnen, und die Bundesnetzagentur setzt selbst keine zivilrechtlichen Geldansprüche aus Verträgen durch. Stattdessen empfiehlt die Bundesnetzagentur zur Klärung zivilrechtlicher Ansprüche eine Schlichtung oder den Weg vor ein Zivilgericht, gegebenenfalls mit der Hilfe der Rechtsberatung, einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts.

Ich habe einen 5G-Vertrag, an meinem Wohnort erhalte ich aber kein 5G-Netz. Woran liegt das?

Der 5G-Netzausbau in Deutschland ist noch nicht flächendeckend abgeschlossen. Je nach Netzbetreiber variiert die Abdeckung. Manche Mobilfunknetzbetreiber sind an bestimmten Orten besser vertreten als andere. So kann es vorkommen, dass Ihr Netzbetreiber an Ihrem Wohnort noch keine 5G-Versorgung aufgebaut hat. Besonders betroffen sind davon ländliche und strukturschwache Gebiete.

Die interaktive Mobilfunk-Monitoring-Karte im Gigabit-Grundbuch zeigt die Versorgung mit den unterschiedlichen Mobilfunktechnologien (2G, 4G, 5G, 5G SA) vor Ort. Die Darstellung erfolgt sowohl netzbetreiberübergreifend als auch netzbetreiberspezifisch. Mit den aktuellen Versorgungsauflagen legt die Bundesnetzagentur den Fokus auf die Stärkung des ländlichen Raums.

Neben einem fehlenden Ausbau können weitere Gründe für den fehlenden 5G-Empfang verantwortlich sein:

  • Schwache Empfangsleistung oder Inkompatibilität des Endgeräts
  • Abschirmung, etwa durch Gebäude oder topographische Faktoren
  • Bewegung im Fahrzeug (Auto, Zug etc.)
  • Störungen durch Wetterbedingungen

Was tut die Bundesnetzagentur für die Verbesserung des Mobilfunknetzes in Deutschland?

Grundsätzlich gilt, dass die Funknetzplanung den Mobilfunknetzbetreibern obliegt. Informationen zum geplanten Netzausbau erfragen Sie direkt bei den jeweiligen Anbietern.

Die Bundesnetzagentur legt im Rahmen der Frequenzzuteilung Auflagen für die Betreiber fest. Diese haben zum Ziel, die Flächenversorgung mit mobilem Breitband zu verbessern. 2025 hat die Bundesnetzagentur die Frequenzzuteilung um fünf Jahre verlängert.

Die daran verknüpften Auflagen an die Mobilfunknetzbetreiber fokussieren sich unter anderem auf die Stärkung des ländlichen Raums sowie den Ausbau des Mobilfunks entlang von Verkehrswegen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Sie haben weitere Fragen rund um die Mobilfunk-Versorgung? Dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular, um Ihr Anliegen mitzuteilen.

Kontakt

Kontaktformular

Es dient der Beschleunigung, wenn Sie das Online-Kontaktformular nutzen. Hierüber werden vorgangsrelevante Angaben abgefragt, Sie können relevante Dokumente mit Nachweisen hochladen und Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erteilen.

Mastodon