Mobilfunkversorgung
Eine qualitativ hochwertige Mobilfunkversorgung ist für die private wie auch die geschäftliche Kommunikation und die Nutzung digitaler Dienste von essenzieller Bedeutung. Die Bundesnetzagentur verfolgt das Ziel, Anreize für eine möglichst flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zu schaffen sowie einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
- In Kürze
- Aufgaben der Bundesnetzagentur bei der Mobilfunkversorgung
- Frequenzzuteilung und Festlegung von Versorgungsauflagen
- Mobilfunk-Monitoring im Gigabit-Grundbuch
- Erfassung von Versorgungslücken
- Grenzen der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur bei der Mobilfunkversorgung
- Kurzfassung: Was Sie bei Mobilfunk-Problemen tun können
- Häufig gestellte Fragen zur Mobilfunkversorgung
In Kürze
- Mobilfunk ist ein sogenanntes „Shared Medium“. Das bedeutet, dass sich die Nutzer in einem Antennensektor die verfügbare Bandbreite teilen. Die Nutzererfahrung kann je nach Standort, Vertrag, Endgerät und Auslastung der Funkzellen stark variieren.
- Die Bundesnetzagentur teilt Mobilfunkfrequenzen zu und verknüpft diese mit Versorgungsauflagen. Damit nimmt sie indirekten Einfluss auf den Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland.
- Die Bundesnetzagentur informiert im Mobilfunk-Monitoring über den Ausbau von Mobilfunknetzen in Deutschland. Die Daten stammen von den Netzbetreibern, unterliegen aber umfangreichen Prüfungsmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur.
- Der Ausbau und Betrieb der Mobilfunknetze sowie die Wahl der Mast-Standorte ist grundsätzlich Sache der Mobilfunknetzbetreiber und nicht der Bundesnetzagentur.
- Das Recht auf Versorgung garantiert den individuellen Anspruch auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Dieser Anspruch kann neben Mobilfunk aber auch durch Festnetz- oder Satelliten-Dienste erfüllt sein.
Aufgaben der Bundesnetzagentur bei der Mobilfunkversorgung
Die Bundesnetzagentur schafft die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gute Netzabdeckung in Deutschland. Zusätzlich überwacht sie deren Einhaltung. Die wichtigsten Werkzeuge hierfür sind:
- die Zuteilung von Mobilfunkfrequenzen
- die damit verbundenen Auflagen zur Mobilfunkversorgung für die Betreiber
- die Informationsangebote auf dem Gigabit-Grundbuch.
Frequenzzuteilung und Festlegung von Versorgungsauflagen
Mobilfunkfrequenzen sind ein knappes öffentliches Gut. Ihre Zuteilung an die Mobilfunknetzbetreiber erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Diese Zuteilung wird mit konkreten Versorgungsauflagen verknüpft, welche die Unternehmen zum Netzausbau verpflichten.
So wurde die Verlängerung von Frequenznutzungsrechten im März 2025 mit neuen, ambitionierten Versorgungsauflagen verbunden. Diese zielen insbesondere auf eine bessere Versorgung im ländlichen Raum sowie entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ab. Die Netzbetreiber sind damit verpflichtet, bis Ende des Jahrzehnts eine nahezu flächendeckende Versorgung mit schnellem Mobilfunk zu realisieren.
Die aktuellen Auflagen verpflichten die Netzbetreiber unter anderem zur Erreichung folgender Ziele:
- eine Versorgung von bundesweit mindestens 99,5 Prozent der Fläche mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030,
- eine Versorgung in jedem Bundesland von mindestens 99 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gemeinden mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
- eine Versorgung aller Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s ab 2029,
- eine Versorgung aller Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen des Kernnetzes des Bundes mit mindestens 50 Mbit/s ab 2029 und
- eine Versorgung aller Kreisstraßen mit mindestens 50 Mbit/s ab 2030.
Die in den Versorgungsauflagen festgelegte Bandbreite gilt im Antennensektor und im Freien (Outdoor). Sie wird nicht pro Nutzer garantiert. Die Bundesnetzagentur macht den Netzbetreibern grundsätzlich keine Vorgaben, wie diese Ziele technisch umgesetzt werden.
Mobilfunk-Monitoring im Gigabit-Grundbuch
Die Bundesnetzagentur erhebt von den Mobilfunknetzbetreibern Informationen über die Mobilfunknetzabdeckung. Diese Informationen werden auf der Webseite des Gigabit-Grundbuchs anbieter- und technologiespezifisch (2G, 4G, 5G, 5G SA) in Form einer interaktiven Karte sowie statistischen Auswertungen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Die Mobilfunk-Monitoring-Karte sowie den Downloadbereich finden Sie hier.
Der FAQ-Bereich „Fragen & Antworten“ hält viele weitere Informationen zur Mobilfunkversorgung bereit.
Hinweis: Die Darstellung der Mobilfunk-Monitoring-Karte basiert auf den Angaben der Netzbetreiber zur Versorgung im Freien (Outdoor). Die tatsächliche Versorgungsqualität in Gebäuden (Indoor) kann hiervon abweichen.
Die Daten liegen in einem Gitternetz mit einer Zellgröße von 100x100 m vor. In der Realität kann die Signalstärke je nach Aufenthaltsort innerhalb einer Gitterzelle schwanken. Die Karte stellt somit eine Prognose der lokalen Netzabdeckung dar. Ausführliche Hintergründe dazu entnehmen Sie den Fragen und Antworten im Gigabit-Grundbuch.
Erfassung von Versorgungslücken
Die Bundesnetzagentur prüft die Daten der Mobilfunknetzbetreiber für das Mobilfunk-Monitoring auf Plausibilität. Dazu führt die Bundesnetzagentur unter anderem Messungen über den hauseigenen Prüf- und Messdienst in Referenzgebieten durch.
Verbraucherinnen und Verbraucher können die Bundesnetzagentur dabei unterstützen, die Netzqualität vor Ort zu analysieren. Mittels der Funktion „Funkloch-Erfassung“ innerhalb der mobilen Breitbandmessung-App können die Nutzer Gebiete mit unzureichender oder fehlender Netzabdeckung unmittelbar an die Bundesnetzagentur melden. Außerdem können Nutzer der App mit der Funktion „Breitbandmessung“ die vor Ort verfügbare mobile Bandbreite erfassen. Diese Daten unterstützen die Behörde bei der Identifizierung von Versorgungslücken und fließen in weitergehende Analysen ein.
Verbraucherinnen und Verbraucher finden die App Breitbandmessung im Google Play Store bzw. dem Apple App Store.
Grenzen der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur bei der Mobilfunkversorgung
Trotz ihrer zentralen Rolle für den Mobilfunkausbau in Deutschland gibt es Aspekte, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur fallen:
- Keine Standortvorgabe: Der Netzausbau obliegt der unternehmerischen Entscheidung der Netzbetreiber. Mit den Versorgungsauflagen setzt die Bundesnetzagentur regelmäßig Maßgaben für den Netzausbau. Innerhalb dieser steht es den Unternehmen grundsätzlich frei, ihre Kriterien für die Auswahl von Mobilfunkstandorten zu bestimmen.
- Datenbasiertes Überprüfen der Netzabdeckung: Die Meldungen von Versorgungslücken über die Breitbandmessung-App sind ein wichtiges Kontrollinstrument für die Bundesnetzagentur. Sie dienen der Überprüfung von Netzbetreiber-Angaben. Eine einzelne Meldung löst keine automatischen Prozesse zur Behebung aus, sondern erweitert die Datengrundlage, auf deren Basis die Bundesnetzagentur die Netzversorgung betrachtet.
- Keine Durchsetzung von Geldansprüchen: Die Bundesnetzagentur setzt grundsätzlich keine Geldansprüche durch. Verbraucher müssen etwaige Ansprüche selbst durchsetzen, gegebenenfalls mit der Hilfe der Rechtsberatung, einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts. Vertragsfragen sind grundsätzlich dem Zivilrecht zuzuordnen. Das Recht auf Versorgung gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG).
Relevanz für den Mobilfunksektor:
Der Rechtsanspruch bezieht sich primär auf einen stationären Anschlusspunkt am Wohn- oder Geschäftsort. Die Versorgung kann über Festnetz-, Mobilfunk- oder Satellitentechnik sichergestellt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine flächendeckende mobile Versorgung. Weiterführende Informationen sind auf der Informationsseite zum Recht auf Versorgung verfügbar.
Kurzfassung: Was Sie bei Mobilfunk-Problemen tun können
- Mit der Mobilfunk-Monitoring-Karte im Gigabit-Grundbuch können Sie den erwartbaren Mobilfunkempfang an Ihrem Standort netzbetreiber- und technologieübergreifend prüfen. Bitte beachten Sie, dass es durch verschiedene Faktoren zu Abweichungen zwischen gemeldeter und tatsächlicher Versorgung kommen kann. Ausführliche Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten zur Karte. Auch die Mobilfunknetzbetreiber informieren über ihre Webseiten über die regional erwartbaren Leistungen.
- Funklöcher können Sie über die Breitbandmessung/Funkloch-App für Android und iOS melden. Die aktuelle Funklochkarte finden Sie im Gigabit-Grundbuch.
- Bei Empfangsproblemen in Gebäuden kann der Wechsel auf WLAN-Telefonie die Zuverlässigkeit von Sprachanrufen erhöhen.
- Handelt es sich um eine Störung, melden Sie diese bitte direkt Ihrem Anbieter. Weitere Informationen zu Störungen finden Sie hier.
- Mithilfe von Test-SIM-Karten können Sie den Empfang in den anderen Mobilfunknetzen unverbindlich prüfen und ggf. den Netzbetreiber wechseln.
- Auch Ihre Kommune kann beim Mobilfunkausbau unterstützen. Informationen dazu finden Sie beim Gigabitbüro des Bundes.
Häufig gestellte Fragen zur Mobilfunkversorgung
Wo kann ich die aktuelle Mobilfunkversorgung an meinem Wohnort prüfen?
Weshalb ist der Empfang unzureichend, obwohl die Karte des Mobilfunk-Monitoring eine Versorgung ausweist?
Wie kann ich ein Funkloch melden?
Was kann ich tun, wenn der Mobilfunkanbieter seine Leistung nicht erbringt?
Ich habe einen 5G-Vertrag, an meinem Wohnort erhalte ich aber kein 5G-Netz. Woran liegt das?
Was tut die Bundesnetzagentur für die Verbesserung des Mobilfunknetzes in Deutschland?
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