Mo­bil­funk­ga­ran­tie

Zur Steigerung des Kundenschutzes verpflichten sich die unterzeichnenden Mobilfunkanbieter wie folgt:

Wir bieten unseren Mobilfunkkunden die Möglichkeit an, Verbindlichkeiten für Leistungen von Drittanbietern aus dem WAP/Web‐Billing insbesondere aus dem Abschluss von Verträgen in sogenannten AppStores, dem Erwerb von ÖPNV- und Park-Tickets oder dem Erwerb digitaler Güter im Internet über die Mobilfunkrechnung bzw. das Prepaid-Guthaben zu begleichen. Um unseren Mobilfunkkunden ein erhöhtes Maß an Sicherheit bei dieser Zahlmethode zu gewährleisten, verpflichten wir uns, beanstandete Rechnungsbeträge aus Transaktionen mit Drittanbietern, die in diesem Verfahren abgerechnet werden, unter folgenden Voraussetzungen gutzuschreiben bzw. zu erstatten:

  1. Der Mobilfunkkunde kündigt ggf. nach Bekanntwerden eines Missbrauchs diesen Drittanbieterdienst.
  2. Der Mobilfunkkunde unterrichtet seinen Mobilfunkanbieter innerhalb von 3 Monaten nach der Transaktion über den Vorfall.
  3. Der Mobilfunkkunde unterstützt den Mobilfunkanbieter aktiv bei der Aufklärung des Sachverhaltes; und erstattet hierzu gegebenenfalls eine Strafanzeige.

Die Sicherheitserklärung gilt unter den obigen Bedingungen ohne Vorlage weiterer Nachweise durch den Mobilfunkkunden bis zu einer Grenze von 50 Euro. Sie kann in Einzelfällen vom Mobilfunkanbieter gegenüber einem Mobilfunkkunden mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Eine Gutschrift bzw. Erstattung erfolgt nicht, wenn

  • die Transaktion ordnungsgemäß und technisch einwandfrei auf einer technischen Infrastruktur der Mobilfunkanbieter ausdrücklich bestätigt wurde (Re‐Direct-Verfahren) oder
  • der Bezahlvorgang innerhalb eines durch ein Trusted Partner LogIn1 geschützten, geschlossenen Bereichs (z.B. Nutzerkonto) ausgelöst wurde

    oder

  • der Mobilfunkkunde die Transaktion grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt oder ermöglicht hat.

Gesetzliche oder vertragliche Rechte des Mobilfunkkunden bleiben von dieser Selbstverpflichtungserklärung unberührt. 

Selbstverpflichtung ab 01.02.2020
Die folgenden Mobilfunkunternehmen wenden das Kombinationsmodell an und haben die Mobilfunkgarantie abgegeben. Die Darstellung erfolgt in alphabetischer Reihenfolge:
callmobile GmbHhtp GmbHStadtwerke Schwedt GmbH
DOKOM21KEVAG Telekom GmbHTelefónica Germany GmbH & Co. OHG
Drillisch Online GmbHklarmobil GmbHTelekom Deutschland GmbH
EnoCom GmbHMaingau Energie GmbHThüringer Netkom GmbH
E-Plus Service GmbHM-net Telekommunikations GmbHTKS Telepost Kabel-Service Kaiserslautern GmbH
EWE TEL GmbHNetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH TNG Stadtnetz GmbH
freenet DLS GmbHOrtel Mobile GmbHVodafone GmbH
Gamma Communications GmbHprimaholding GmbHwilhelm.tel GmbH
HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KGsdt.net AGWOBCOM GmbH

1Ein dem Re-Direct-Verfahren vergleichbares Schutzniveau wird durch Anwendung eines Trusted Partner Login als Standardeinstellung vor dem Kauf in einem geschützten, geschlossenen Bereich (z.B. Nutzerkonto) erreicht. Bei Trusted Partner LogIn-Diensten tritt zur signifikanten Verbesserung der Sicherheit gegen Betrugsversuche neben die oben beschriebenen strengen Prüfschritte und neben die Erkennung des Mobilfunkkunden durch seine Mobilfunknummer während der Abrechnungstransaktion bereits vor Vertragsabschluss seine Authentifizierung über Benutzername und zusätzlich einem Authentifizierungsfaktor aus einer der Kategorien Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. TAN-Übermittlung auf das Gerät) oder Inhärenz (z.B. Face-ID) in der Regel durch den Drittanbieter.

Stand:  26.02.2024

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