Aktueller Hinweis
Warnung: Missbräuchliche Anrufe zu vorgetäuschten Gewinnspielabonnements
Die Anrufe erfolgen beispielsweise im Namen einer Buchungszentrale (BZ) München, Gewinnzentrale (GZ) München, BZ München, GZ München und GZ Buchhaltungszentrale.
Im Kern täuscht der Anrufer den bereits erfolgten Abschluss eines Gewinnspielabonnements vor. Dieses stehe kurz vor der Verlängerung um ein weiteres Jahr und es sei ein Betrag von beispielsweise 99,00 Euro pro Monat fällig. Oftmals wird dann angeboten zu prüfen, ob eine Verkürzung der Zahlung für drei bis vier Monate möglich sei und ein zweiter Anruf angekündigt. Im zweiten Anruf wird dann gesagt, die betroffene Person müsse „nur“ noch für drei Monate zu je 99,00 Euro zahlen. Die angeblich fälligen Beträge variieren ebenso wie der Umstand, dass teilweise bereits im ersten Anruf angeboten wird, „nur“ noch für drei Monate zu zahlen.
Während die Anrufe zu Beginn unter Anzeige wechselnder, gefälschter deutscher Ortsnetzrufnummern erfolgten, wird bei den aktuellen Anrufen vielfach keine Rufnummer übermittelt und zur Anzeige gebracht. Es liegt die Vermutung nahe, dass die Anrufe aus ausländischen Netzen in das deutsche Netz übergeben werden, da seit dem 1. Dezember 2022 eine gesetzliche Verpflichtung besteht, in solchen Fällen eventuell übermittelte deutsche Absenderrufnummer zu unterdrücken. Ausgenommen von der Anonymisierungspflicht sind allerdings Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.
Durch die Unterdrückung der gefälschten deutschen Rufnummer wird den Anrufern der mit dieser Rufnummer verbundene Anschein der Seriosität bzw. jedenfalls der Harmlosigkeit genommen. Verbraucherinnen und Verbraucher können misstrauischer reagieren oder sich entscheiden, keine Anrufe mit unterdrückter Rufnummer anzunehmen. Umgekehrt sollen Teilnehmer sich bei Erhalt eines Anrufs von einer deutschen Rufnummer wieder darauf verlassen können, dass der Anruf vom berechtigten Nummerninhaber erfolgt.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten die Anrufe beenden und Zahlungsaufforderungen ignorieren. Das gilt selbst dann, wenn sie sich zunächst auf das telefonische „Angebot“ eingelassen haben: am Telefon geschlossene Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen bedürfen nämlich der schriftlichen Bestätigung. Ansonsten sind sie unwirksam.
Generell sollten Verbraucherinnen und Verbraucher äußerst sensibel mit ihren persönlichen Daten umgehen.
Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher einen solchen Anruf erhalten, sollten sie Strafanzeige bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle stellen. Dort kann untersucht werden, ob es bei dem Anruf möglicherweise zu einem – zumindest versuchten – Betrug gekommen ist.
Stand: 28.07.2023